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Dienst nicht mehr einbringen kann oder wenn drei Monate seit der Lohn-
zahlung verflossen sind. Rückständige Beiträge sind bis zum Tage ihrer
Nachentrichtung mit 6 v. H. zu verzinsen. Schwerere Strafen werden gegen
lie Arbeitgeber verhängt, die die Erstattung ihrer Meldungen verabsäumen
oder die die durch das Gesetz vorgeschriebenen Auskünfte nicht erteilen
oder unrichtige Angaben über die Arbeitsbedingungen und die Löhne der
von. ihnen Beschäftigten, über ihren Eintritt in den Dienst und über ihren
Austritt oder über den Beginn ihrer Arbeit machen (Art. 75).
Versicherte
Die vorschriftsmässig bevollmächtigten Organe der Kasse können in
zleicher Weise, wie dies bei Steuern und allen öffentlichen Abgaben der
Fall ist, im Wege der Beschlagnahme zwecks Pfändung die fälligen, für
die Pflichtversicherten oder freiwillig Versicherten zu entrichtenden Bei-
träge beitreiben. Die Beschlagnahme erfolgt auf Antrag des Kassenvorstands
er T die mit der Eintreibung der Steuern betrauten Beamten (Art. 71,
Nr. 3X.
Ärzte
Den Ärzten, Zahnärzten oder Hebammen, die die Ausstellung der vom
Gesetz erforderten Rechnungen und Bescheinigungen verabsäumen, können
Geldstrafen auferlegt werden.
Das Strafverfahren kann nur auf Antrag der beteiligten Distriktskasse
>der durch das Königl. Versicherungsamt eingeleitet werden (Art. 74, Nr. 3).
ÖSTERREICH
GESETZ voM 30, März 1888
IN DER FASSUNG DER VERORDNUNG VOM 20. NOVEMBER 1922
Folgende Arten von Strafen können gegen. Personen. verhängt werden,
lie sich Verletzungen der Vorschriften über die Krankenversicherung
in Österreich zu Schulden kommen lassen -
Organe der Kassen
Handeln Mitglieder der Vorstände der Kassen gegen das Gesetz oder
Jie Statuten, so können sie in Geld- oder Arreststrafe genommen werden.
Arbeitgeber
Jeder Arbeitgeber, der sich weigert, den Kassen die vorgeschriebenen
Meldungen über die von ihm beschäftigten Versicherten zu machen oder
die sonst von den Kassen erforderten Erklärungen abzugeben, kann in
ine Geldstrafe genommen. werden ($ 67, 70). Die Geldstrafe wird in eine
Arreststrafe ungewandelt, wenn der Arbeitgeber absichtlich bei der Lohn-
zahlung höhere als die nach den Statuten zulässigen. Beträge für die Bei-
bragslastung abzieht ($ 68).
Versicherte
Gegen Versicherte, die durch Simulation oder falsche Angaben die
Kasse schädigen, können Geldstrafen verhängt werden.
POLEN
GESETZ voM 19. Mar 1920.
Die wegen Verletzung der Vorschriften des Krankenversicherungs-
zesetzes vorgesehenen Strafen treffen hauptsächlich die Arbeitgeber und
die Versicherten.
Arbeitgeber
Verabsäumt ein Arbeitgeber die Eintragung seiner Arbeiter in die
Listen der Versicherten, so hat er vom Tage des Eintritts der Arbeiter
in die Beschäftigung alle Beiträge zu zahlen, Ausserdem kann gegen ihn