VORWORT
Anlässlich ihrer im Jahr 1925 stattgehabten VII. Tagung hat
die Internationale Arbeitskonferenz das Arbeitsamt durch eine
Resolution eingeladen, die auf die Sozialversicherung bezüglichen
Studien, fortzusetzen, wobei sie dem Wunsche Ausdruck gab,
es möge hierin sowohl die Entwicklung der Gesetzgebung als
auch das Durchführungsergebnis zur Darstellung gelangen. Die
Resolution führt ferner aus, dass die Studien des Internationalen
Arbeitsamts, soweit als möglich eingehend, für jeden Staat und
jeden Versicherungszweig anzugeben hätten :
%) Die von der Versicherung erfassten Berufsgruppen und
die Zahl der Versicherten, wobei anzuführen ist, ob selb-
ständig erwerbstätige Personen, Arbeiter und Angestellte
von der Versicherung erfasst sind, und ob die Versicherung
eine Zwangs- oder freiwillige Versicherung ist;
d) die versicherungsfreien Berufsgruppen und die Zahl der
sonach versicherungsfreien Personen ;
c) die Sach- und Geldleistungen, deren Umfang, Bezugsdauer
und Voraussetzungen der Bezugsberechtigung ;
d) die Aufbringung der Mittel durch Zuschüsse des Staats
und anderer öffentlicher Körperschaften und durch Beiträge
der Arbeitgeber und der Versicherten ;
2?) den Gesamtbetrag der jährlich aufgebrachten Mittel, und
zwar nach den in Absatz d) erwähnten drei beitragspflich-
tigen Gruppen, sowie das Ausmass des Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerbeitrags in Bruchteilen des Lohnes ;
f) eine eingehende Beschreibung der zentralen und örtlichen
Verwaltung der Versicherung ; ;
g) den jährlichen Aufwand für Versicherungsleistungen. und
für Verwaltungskosten, die Zahl der mit Sach- und
Geldleistungen. beteilten Personen sowie den Einfluss der
Aufwendungen für Zwecke der Sozialversicherung auf die
Wirtschaft ;
h) die Verwendung des Vermögens der Versicherungsträger
zur Verbesserung der Volksgesundheit.