Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

VORWORT 
Anlässlich ihrer im Jahr 1925 stattgehabten VII. Tagung hat 
die Internationale Arbeitskonferenz das Arbeitsamt durch eine 
Resolution eingeladen, die auf die Sozialversicherung bezüglichen 
Studien, fortzusetzen, wobei sie dem Wunsche Ausdruck gab, 
es möge hierin sowohl die Entwicklung der Gesetzgebung als 
auch das Durchführungsergebnis zur Darstellung gelangen. Die 
Resolution führt ferner aus, dass die Studien des Internationalen 
Arbeitsamts, soweit als möglich eingehend, für jeden Staat und 
jeden Versicherungszweig anzugeben hätten : 
%) Die von der Versicherung erfassten Berufsgruppen und 
die Zahl der Versicherten, wobei anzuführen ist, ob selb- 
ständig erwerbstätige Personen, Arbeiter und Angestellte 
von der Versicherung erfasst sind, und ob die Versicherung 
eine Zwangs- oder freiwillige Versicherung ist; 
d) die versicherungsfreien Berufsgruppen und die Zahl der 
sonach versicherungsfreien Personen ; 
c) die Sach- und Geldleistungen, deren Umfang, Bezugsdauer 
und Voraussetzungen der Bezugsberechtigung ; 
d) die Aufbringung der Mittel durch Zuschüsse des Staats 
und anderer öffentlicher Körperschaften und durch Beiträge 
der Arbeitgeber und der Versicherten ; 
2?) den Gesamtbetrag der jährlich aufgebrachten Mittel, und 
zwar nach den in Absatz d) erwähnten drei beitragspflich- 
tigen Gruppen, sowie das Ausmass des Arbeitgeber- und 
Arbeitnehmerbeitrags in Bruchteilen des Lohnes ; 
f) eine eingehende Beschreibung der zentralen und örtlichen 
Verwaltung der Versicherung ; ; 
g) den jährlichen Aufwand für Versicherungsleistungen. und 
für Verwaltungskosten, die Zahl der mit Sach- und 
Geldleistungen. beteilten Personen sowie den Einfluss der 
Aufwendungen für Zwecke der Sozialversicherung auf die 
Wirtschaft ; 
h) die Verwendung des Vermögens der Versicherungsträger 
zur Verbesserung der Volksgesundheit.
	        
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