vorgerufenen Vorstellung von der großen Ergiebigkeit der Aktien, die
man deshalb auch dem kleinen Mtann, insbesondere dem Arbeiter,
zuwenden will. Wenn man dem nachgibt, so soll man sich aber doch
darüber klar sein, daß man den kleinen Sparer damit auch den vollen
Gefahren des Konjunkturumschwungs aussetzt.
Die Gesamtheit der Aktionäre einer Gesellschaft bildet, um auf
das Persönliche zurückzukommen, nun keineswegs, wie man häufig an—
nimmt, eine unorganisierte anonyme Meenge von zufälligen Einzel—
besitzern. Der Regelfall ist vielmehr der, daß wenige einander bekannte
Personen eine Aktiengesellschaft gründen, indem sie ein Unternehmen
nen ins Leben rufen oder ein bereits unter anderer Form bestehendes
Unternehmen in eine Aktiengesellschaft umwandeln. Sie besitzen die
große Mehrheit der Aktien, wählen daher auch aus sich einen Auf—
sichtsrat und repräsentieren damit den Unternehmerwillen und die
Unternehmer-Verantwortung. Der Aufsichtsrat bestellt den Vor—
stand, die Direktoren, übt aber auch wichtige Leitungsbefugnisse aus.
Der Vorstand hat sich nach den Weisungen des Aufsichtsrats zu
richten, er kann entlassen werden, wenn seine Leistungen nicht befrie—
digen. Der Vorstand ist allerdings nach dem Gesetz allein der Ver—
treter der Gesellschaft, seine Stellung ragt daher über die anderer
Angestellten weit hinaus. Auch ist die Einstellung der übrigen Angestell-
ten seine Sache, soweit der Aufsichtsrat sich nicht etwas Besouderes
vorbehalten hat. Der Aufsichtsrat und der Vorstand sind also ganz
bestimmte Personen, die nach Maßgabe des Gesetzes ind der Satzun-
gen die Leitung des Unternehmens ausüben. Wer im Einzelfalle den
größten Einfluß ausübt, ist eine Frage der Persönlichkeit.
Ziehen wir den Vergleich mit einer offenen Handelsgesellschaft,
so ist bei ihr wohl in der Regel Unternehmergeist und kaufmännische
Leitung in denselben Personen vereinigt. Aber dies ist keineswegs un⸗
bedingt nötig. Eine solche Gesellschaft kann auch Teilhaber besitzen, die
keinen Einfluß auf die Leitung haben oder nur bei wichtigen Ent⸗
scheidungen mitwirken. Es sind das sogenaunnte stille Gesellschafter,
deren Stellung nicht wesentlich anders ist als die der großen Mdasse
der Aktionäre. Das Unternehmen einer offenen Handelsgesellschaft
kann auch veräußert werden, es können auch neue Teilhaber aufge—
nommen, alte ausgeschieden werden. Der Unterschied gegen die Aktien⸗
gesellschaft ist nur der, daß der Besitzwechsel schwieriger, meist an die
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