V. Anwendungsgebiete der Rationalisierung — 6. Die öffentliche Wirtschaft 105
Staärkung der zentralen Gewalt wo nicht gänzlich auszuräumen, so
doch wesentlich zu mildern, durch eine, Verreichlichung“ der öffentlichen
Wirtschaft die Geschlossenheit des Reiches nach innen und außen zu
vermehren. Welches sind die in den vielfachen Wünschen nach
Rationalisierung der Staatswirtschaft erstrebten Ziele?
aa) Die politischen Reformpläne
Das Deutsche Reich umfaßt heute 18 Länder. Betrachtet man die
tatsächliche und potentionelle Stärkung des Reiches gegenüber den
Ländern genauer, so kann man zwar darüber im Zweifel sein, ob das
Deutsche Reich noch ein Bundesstaat im früheren Sinne ist. — Die
Weimarer Verfassung hat zweifellos eine Annäherung an den Ein⸗
heitsstaat gebracht. Von seiner Durchführung kann jedoch bisher
keine Rede sein. Gerade diese Halbheit aber hat nun einen lebhaften
Kampf der Meinungen ausgelöst. Die einen wollen den Weg wieder
zurückgehen zum alten Bundesstaat, die anderen wollen den Einheits⸗
staat mutig vollenden, die Dritten betrachten den gegenwärtigen Zu⸗
stand als die endgültige Lösung überhaupt, die Vierten wagen lediglich
einen weiteren Schritt in der einen oder anderen Richtung, ohne jedoch
den betretenen Weg zu Ende zu gehen. Dementsprechend legen die
einen den Nachdruck auf die territoriale Neugliederung, die anderen
auf die Neuverteilung der Zuständigkeiten zwischen Reich und Ländern.
Die radikalste aller territorialen Forderungen zielt auf die restlose
Verwirklichung des Einheitsstaates ab. An die Stelle der Länder
sollen Verwaltungsprovinzen treten, die vom Reich aus verwaltet
werden. Etwas weniger weitgehend sind die Vorschläge derjenigen,
die einen Doppelstaat aus Nord⸗ und Süddeutschland schaffen wollen
oder einen Dreistaat aus Nord⸗, Süd⸗ und Mitteldeutschland. Andere
Vorschlãge wollen unter enger Anlehnung an das geschichtlich Ge⸗
wordene nur einige kleinere Länder verschwinden lassen. Die am
wenigsten weitgehenden Reformpläne begnügen sich mit der Forde—⸗
rung nach Abschaffung der Länderexklaven (Gebietsausschlüsse), deren