Full text: Rationalisierung als Kulturfaktor

V. Anwendungsgebiete der Rationalisierung — 6. Die öffentliche Wirtschaft 105 
Staärkung der zentralen Gewalt wo nicht gänzlich auszuräumen, so 
doch wesentlich zu mildern, durch eine, Verreichlichung“ der öffentlichen 
Wirtschaft die Geschlossenheit des Reiches nach innen und außen zu 
vermehren. Welches sind die in den vielfachen Wünschen nach 
Rationalisierung der Staatswirtschaft erstrebten Ziele? 
aa) Die politischen Reformpläne 
Das Deutsche Reich umfaßt heute 18 Länder. Betrachtet man die 
tatsächliche und potentionelle Stärkung des Reiches gegenüber den 
Ländern genauer, so kann man zwar darüber im Zweifel sein, ob das 
Deutsche Reich noch ein Bundesstaat im früheren Sinne ist. — Die 
Weimarer Verfassung hat zweifellos eine Annäherung an den Ein⸗ 
heitsstaat gebracht. Von seiner Durchführung kann jedoch bisher 
keine Rede sein. Gerade diese Halbheit aber hat nun einen lebhaften 
Kampf der Meinungen ausgelöst. Die einen wollen den Weg wieder 
zurückgehen zum alten Bundesstaat, die anderen wollen den Einheits⸗ 
staat mutig vollenden, die Dritten betrachten den gegenwärtigen Zu⸗ 
stand als die endgültige Lösung überhaupt, die Vierten wagen lediglich 
einen weiteren Schritt in der einen oder anderen Richtung, ohne jedoch 
den betretenen Weg zu Ende zu gehen. Dementsprechend legen die 
einen den Nachdruck auf die territoriale Neugliederung, die anderen 
auf die Neuverteilung der Zuständigkeiten zwischen Reich und Ländern. 
Die radikalste aller territorialen Forderungen zielt auf die restlose 
Verwirklichung des Einheitsstaates ab. An die Stelle der Länder 
sollen Verwaltungsprovinzen treten, die vom Reich aus verwaltet 
werden. Etwas weniger weitgehend sind die Vorschläge derjenigen, 
die einen Doppelstaat aus Nord⸗ und Süddeutschland schaffen wollen 
oder einen Dreistaat aus Nord⸗, Süd⸗ und Mitteldeutschland. Andere 
Vorschlãge wollen unter enger Anlehnung an das geschichtlich Ge⸗ 
wordene nur einige kleinere Länder verschwinden lassen. Die am 
wenigsten weitgehenden Reformpläne begnügen sich mit der Forde—⸗ 
rung nach Abschaffung der Länderexklaven (Gebietsausschlüsse), deren
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.