Full text: Rationalisierung als Kulturfaktor

V. Anwendungsgebiete der Rationalisierung — 6. Die öffentliche Wirtschaft 109 
Ausland und sind ein Hemmnis für den Preisabbau. Aus diesem 
Grunde erhebt nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Gesamtheit 
der Steuerzahler die Forderung nach Senkung der öffentlichen Aus⸗ 
gaben in Reich, Ländern und Gemeinden. 
Als Mittel zur Beseitigung dieses Übelstandes wird vor allem die 
wirtschaftlichere Gestaltung der oͤffentlichen Körperschaften, der Abbau 
von Behoͤrden, von Beamten wie von Aufgaben, die Beseitigung der 
behördlichen Doppelarbeit, Vereinfachung der Behordengliederung, 
Vereinheitlichung der Steuer⸗ und Verwaltungsgesetze, Dezentrali⸗ 
sierung der Verwaltungsgeschäfte und dergleichen verlangt. 
Von den Aufgaben der Verwaltungsreform, die ohne poli⸗ 
tische Schwierigkeiten alsbald in Angriff genommen werden können, 
steht die Vereinheitlichung der Behördenorganisationen im gesamten 
Reiche voran. In jedem Lande zeigt der Behoͤrdenaufbau heute ein 
anderes Gesicht. Die unmittelbare Folge davon ist, daß auch das 
gesamte mit den Behörden zusammenhängende Verwaltungsrecht 
in jedem Lande besonders geregelt ist. Diese Buntscheckigkeit des 
gesamten Verwaltungsrechtes lost eine Unsumme von unproduktiver 
Doppel⸗ und Mehrarbeit aus, die bei gutem Willen der Länder un⸗ 
schwer beseitigt werden kann. 
Das gleiche gilt auch für die wirtschaftlichere Gestaltung der Ver⸗ 
waltungsbezirke, die sich heute noch vielfach überschneiden. Überblickt 
man die Zentralstellen auch nur der nach⸗ und übergeordneten Reichs⸗ 
behörden, so ergibt sich bereits ein mannigfaltiges und schwer über⸗ 
sehbares Bild von der behördlichen Gliederung des Reiches. Wir 
haben Landesfinanzämter und Landesarbeitsämter, Oberpostdirek⸗ 
tionen und Eisenbahndirektionen, deren Bejirke sich untereinander aus 
historischen oder sonstigen Gründen raͤumlich meist nicht decken. Diese 
Verschiedenartigkeit setzt sich in den unteren Behörden (Finanzämter, 
Arbeitsämter usw.) fort und führt zu Reibungen zwischen den Be⸗ 
hörden untereinander wie zwischen Behörden und Publikum. Bedenkt 
man, daß diese gesamte Gliederung des Reiches nun wieder mit den
	        
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