fullscreen: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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selbst bei gutem Geschäftsgang Arbeitslose vorhanden waren. Auch 
in England, wo diese Organisationen bei weitem den ausgedehntesten 
Umfang haben, nimmt nach Obigem doch von den 8 Mill. Arbeitern 
nur ein verschwindend kleiner Prozentsatz hieran Teil. Bei weitem 
die meisten sind hierbei völlig auf sich selbst angewiesen. Ganz ver- 
schwindend ist diese Selbsthülfe in Deutschland. Es regt sich deshalb 
immer energischer das Verlangen der Hülfe durch Staats- oder Ge- 
meindeanstalten. 
Die Hauptschwierigkeit der Arbeitslosenversicherung liegt in der 
Unmöglichkeit einer brauchbaren Wahrscheinlichkeitsrechnung, da die 
Konjunkturen, durch welche die Arbeitslosigkeit bedingt wird, unbe- 
rechenbar sind, und die frühern Beobachtungen, auch wenn sie ziffer- 
mässig festgestellt wären, keinen Anhalt zur Beurteilung der Zukunft 
geben. 
Ohne diese Basis ist aber eine solide Versicherung überhaupt 
nicht durchführbar, Deshalb wird die zu leistende Hülfe nur in be- 
schränktem Masse, nicht aber unbedingt in Aussicht gestellt werden 
können. Dieses lässt sich nun sehr wohl in selbstverwalteten Kassen 
unter freiwilliger Beteiligung durchführen, ruft aber sofort die grösste 
Unzufriedenheit hervor, wenn die Versicherung durch öffentliche Kassen 
durchgeführt wird und die Beteiligung zwangsweise geschieht. Kin 
Versagen der Unterstützung, nachdem die Beteiligten lange Zeit Bei- 
träge gezahlt haben, worauf sie ein Recht zu stützen in der Lage sind, 
ruft solche Enttäuschungen hervor, dass der Schaden leicht grösser ist, 
als der Nutzen. Hier müsste dann die Landeskasse im Hintergrunde 
stehen, die ja schliesslich auch eintreten muss, wenn die Armenkassen 
erschöpft und die Gemeinden an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit 
gelangt sind. Die Ursachen der Arbeitslosigkeit sind sowohl äussere 
durch die wirtschaftlichen Konjunkturen bedingte, wie persönliche 
von der Leistungsfähigkeit, dem Fleiss und dem guten Willen der Ver- 
sicherten abhängige, Die Versicherung darf sich nur gegen die erstere 
Art richten. Sie soll nur Ausgleich der Konjunkturen bewirken; nur 
unverschuldete Arbeitslosigkeit darf daher einen Anspruch auf Unter- 
stützung involvieren. Ob eine solche vorliegt, ist in dem einzelnen 
Falle nur schwer festzustellen, und es bleibt der persönlichen Auf- 
fassung ein weiter Spielraum gelassen. 
Der Unternehmer entlässt zuerst die untüchtigeren Arbeiter, den Gefahr der 
besten Stamm erhält er sich dauernd. Dieser ist daher auch nicht Unterstützung 
der Arbeitslosigkeit so ausgesetzt als die weniger leistungsfähigen, ”°" Trögheit. 
unzuverlässigen Persönlichkeiten. Daher auch die allgemeine Erschei- 
nung, dass die besten Arbeiter wenig Neigung haben, sich an der 
Arbeitslosenversicherung überhaupt zu beteiligen, weil für sie das 
Risiko ein geringes ist. Man wird deshalb sehr vorsichtig sein müssen, 
nicht durch diese Versicherung zugleich eine gewisse Prämie auf Un- 
tüchtigkeit zu geben. Daher darf man nur einen mässigen Zuschuss 
gewähren, nicht aber annähernden Ersatz für normalen Verdienst. Es 
darf nur das Existenzminimum gewährt werden. Ferner ist eine längere 
Karenzzeit nötig, die, wie uns scheinen will, mit 8 Tagen, die in der 
Schweiz acceptiert und von Adler und Anderen vorgeschlagen sind, 
zu kurz bemessen ist. Jede ordentliche Familie muss heutigen Tages 
imstande sein, sich 14 Tage ohne Verdienst zu erhalten. So viel Zeit 
Conrad, Grundriss d. polit. Oekonomie. II, Teil, 3, Anfl. MN
	        
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