Erste Blüte individualistischen Geisteslebens. 187
lehrten, und daneben bestand ein Studium der Franziskaner,
das durch Duns Scotus berühmt ward. Im übrigen freilich
hatten die Deutschen des 13. Jahrhunderts höhere Bildung
noch außerhalb des Landes zu suchen, in Bologna vor allem
und in Paris!. Teilweis anders wurde das erst im 14. Jahr⸗
hundert. Das zunehmende Bedürfnis an Klerikern und auch
schon Juristen namentlich in den östlichen, Paris abgewandten
Ländern der deutschen Kolonisation führte zur Begründung der
Universitäten Prag (1348) und Wien (1365), eine Sezession
von Pariser Lehrern infolge des Schismas von 1378 zur Be—
gründung der rheinischen Universitäten Heidelberg (1885) und
Köln (1888), sowie Erfurts (1392), eine verwandte Sezession
von Prag her zur Errichtung Leipzigs (1409). Der Kreis der
alten acht Universitäten wurde endlich geschlossen durch Rostock
(1409) und Löwen (1424); sie sollten dem Mangel an Hoch—
schulen im Osten und Westen der deutschen Seeküsten abhelfen.
Alle diese Universitäten wurden nach dem mittelbaren oder
unmittelbaren Muster des Pariser Studiums begründet.
Eine neue Periode der Universitätsgründungen begann mit
der Errichtung Greifswalds (1456). Um diese Zeit stieg das
Bedürfnis nach gelehrten Kräften, namentlich auch Juristen,
gewaltig; wird doch die Zahl der Studierenden in der zweiten
Hälfte des 15. Jahrhunderts zwischen sechs und sieben Tausend
betragen haben?. So wurde es notwendig, neue Hochschulen
zu schaffen. Zugleich aber wurde auch schon bei Fürsten und
städtischen Obrigkeiten das humanistische Bildungsbedürfnis wach;
von diesem Standpunkte aus soll Kaiser Max verlangt haben,
daß jeder Kurfürst in seinem Gebiete eine Hochschule besitzen
müsse. Und so traten die Gründungen rasch nacheinander ein,
obgleich sich die Nordgermanen um diese Zeit von der deutschen
Bildung zu befreien begannen (Aniversitäten Upsala 1477,
Kopenhagen 1479): auf Greifswald solgten Freiburg und
Basel 1460, Ingolstadt 1472, Mainz und Tübingen 1476,
t S. oben S. 158.
Paulsen in Hist. Ztschr. N. F. 9, S. 302.
2