Full text: Probleme der Wirtschaftsgeschichte

mit bes. Rücksicht auf die Stadtwirtschaft des deutschen Mittelalters. 223 
Es gibt endlich ländliche Bezirke, die keiner Stadt rechtlich unter- 
worfen sind. Tatsächlich erstreckt sich der Einfluß der Städte 
wohl meistens weiter, als er rechtlich dokumentiert wird. Jn- 
dessen ist doch auf dem Lande erstens überall in mehrfacher 
Hingsicht ein selbständiges wirtschaftliches Leben vorhanden, und 
zweitens besteht stets die Möglichkeit der Anknüpfung von Be- 
ziehungen zu entfernteren Gegenden!). Immerhin macht die 
— freilich nie vollständige und lokal außerordentlich verschieden 
bestimmte –~ Abhängigkeit des Landes ein wesentliches Stück 
in dem Bilde der mittelalterlichen Stadtwirtschaft aus. Mitunter 
erscheint uns der Unterschied zwischen Mittelalter und Neuzeit 
in diesem Punkte noch greller als in der Stärke des Waren- 
verkehrs. 
Im Zusammenhang mit seiner einseitigen Schilderung der 
Stadtwirtschaft hat Bücher eine noch einseitigere Darstellung 
der Lage der städtischen Handwerker gegeben. Wir haben diese 
seine Auffassung, seine Lohnwerkstheorie, schon in unsern Er- 
örterungen über den angeblichen Zusammenhang der Stadt- 
wirtschaft mit der Hauswirtschaft zurückgewiesen. Wenn jene 
Theorie richtig wäre, so würden wir die uns geläufigen Anschau- 
ungen von den sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen des 
12. bis 14. Jahrhunderts erheblich modifizieren müssen. Bücher 
meint zwar im Vorwort zur zweiten Auflage, gegenüber meiner 
Kritik, es sei für den Kern seiner Entwicklungslehre „völlig 
den dörfern und bei den kirichen chain kaufmanschaft haben, den 
allain auf rechten merkten und kirichtagen, da das von alter her 
beschehen ist, und daz man alle kaufmanschaft in unsern stetten 
of der Ens haben, kaufen und verkaufen sol.0 Fortan soll rauf dem 
geu noch vor den kirichen kain kaufmanschaft vail gehalten“ werden, 
Ilondern nur in den Städten; »ausgenomen allain solich kost. die 
man essen und trinken soll und die man allenthalben .. . verkaufen 
mag«. Es soll auch niemand »uber die Zeirek gen Venedi arbait noch 
kaufmanschaft füren: außer den Städten und denen, denen der 
Herzog es besonders erlaubt hat. 
1) Um ein beliebiges Beispiel zu wählen, so kauften Kölner Bürger 
von Weinbauern an der Nahe (im Jahre 1502) von den Bewohnern 
eines Ortes den ganzen Weinwuchs auf zehn Jahre). Knipving, 
Kölner Stadtrechnungen 1, XLIV Anm. 2.
	        
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