bieten der praktischen Geologie innerhalb Deutschlands schon
geleistet haben, ist nichts Geringes, ich erinnere nur an die agro-
nomischen Aufnahmen und die Förderung, welche mit diesen die
wissenschaftliche und praktische Bodenkunde erfahren hat. Man
darf geradezu sagen, daß diese erst durch die Arbeiten jener ge-
schaffen ist. Doch darf zugegeben werden, daß auf dem Gebiete
der praktischen Geologie von den geologischen Landesanstalten
auch innerhalb des bisher abgegrenzten Rahmens noch manches
hätte geschehen können. In welcher Hinsicht das zu erreichen
gewesen wäre, lehrt das beifolgende Arbeitsprogramm (Geschäfts-
ordnung) der neuen württembergischen geologischen Landesanstalt
(Geologische Abteilung des K. Statistischen Landesamts).
Der erste Schritt, das von Ihnen gezeichnete Ziel zu erreichen,
müßte meines Erachtens darin bestehen, die im Deutschen Reiche
bestehenden Landesanstalten unter sich in Zusammenhang zu
bringen. Vielleicht würde dieses Vorgehen gleichzeitig auf die-
jenigen Bundesregierungen, welche sich noch nicht haben ent-
schließen können, geologische Landesanstalten im modernen Sinne
einzurichten, einen gelinden Druck ausüben und sie veranlassen,
das Versäumte bald nachzuholen.
Auf dem internationalen Geologenkongresse habe ich, aller-
dings von ganz anderen Gründen geleitet, bereits eine Anregung
zum Zusammenschluß gegeben und es den mir persönlich be-
kannten Direktoren der preußischen geologischen Landesanstalt,
als der größten des Reiches, nahegelegt, die Initiative zu ergreifen.
Ob es nun zweckmäßig ist, der Vereinigung der Direktoren und
Leiter der geologischen Aufnahmen noch ein besonderes Ober-
haupt in Gestalt des von Ihnen vorgeschlagenen Reichskommissärs
zu geben, braucht jetzt noch nicht entschieden zu werden. Doch
ist als selbstverständlich vorauszusetzen, daß auch diese Ober-
leitung in die Hände eines Montantechnikers oder Geologen ge-
legt werde.
Was nun die speziellen Ziele und Aufgaben des zu schaffenden
bergwirtschaftlichen Institutes betrifft, seine Einrichtung und
Gliederung und seine Beziehungen zu andern großen wirtschaft-
lichen und gesetzgeberischen Aufgaben, so ist die in der Denk-
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