relating to proper estimates as to the chances of exploitation and
the amount of the output of a mine; in short by a code of mining-
science which must develop under the care of the state.
4. Die neue Bergwirtschaft
Aus: „Nationale Bergwirtschaft“ in „Der Staatsbedarf“, Berlin
916, Nr. 47. Von M. Krahmann.
ı. Der Begriff „Erz“ wird ein anderer und noch mehr als bisher
auch auf Gesteine ausgedehnt. Damit verschiebt sich auch der Be-
griff „Lagerstätte“, in geologischer wie in bergrechtlicher Bezie-
hung. Neben den chemisch-hüttenmännischen Fortschritten ist es
besonders die Ausdehnung der neuzeitlichen Kraftwirtschaft,
welche neue Möglichkeiten für die Zusammenführung der in den
Gesteinen fein verteilten Erze zu reicheren Erzstauben schafft.
Solche reicheren Staube werden dann entweder gelaugt und elek-
trolytisch behandelt oder gepreßt und geformt und wie Stückerz
im Ofen verschmolzen.
Diese Kraftwirtschaft der Zukunft, gestützt auf die Verwertung
auch der geringwertigen Kohlen und Torfe einerseits und der na-
türlichen oder künstlichen Wasserfälle andererseits und vermittelt
und weit verteilt durch den hochgespannten elektrischen Strom,
wird der gesamten künftigen Berg- und Hüttenwirtschaft den
Stempel aufdrücken, der Kraft erzeugenden und verteilenden wie
der Stoff fördernden, umwandelnden und umformenden. Durch
Ausnutzung der Torfmoore und der Wasserkräfte werden auch die
kohlenarmen Provinzen und Staaten industrialisiert und damit
auch sozial umgeformt werden.
2. Die vielseitigen Verzweigungen der neueren Berg- und Hüt-
tenwirtschaft, auch nach dem Auslande und nach Übersee hin, er-
fordern eine engere Zusammenfassung aller bergwirtschaftlich
forschenden, beratenden und leitenden Stellen. Vorschläge, die von
mir bereits im Jahre 1904 gemacht wurden, führten zwar zu einer
lebhafteren Beschäftigung der deutschen geologischen Landes-
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