Eine praktische Gliederung einer bergwirtschaftlichen Ar-
beitsgemeinschaft kann nun nicht etwa terminologisch nach
einem System der Beziehungen vorgenommen werden — so ver-
führerisch das manchmal auch scheinen mag —, sondern muß
nomenklatorisch nach den Realitäten geschehen. ;
Deren aber gibt es für die Bergwirtschaft nur zwei: Stoffe
und Räume, d. h. Mineralien und Länder. Die praktische Ein-
zelbergwirtschaft hat einmal die einzelnen nutzbaren Mine-
ralien zu behandeln, und zwar getrennt nach Länderwirtschaf-
ten und summierend in der Weltbergwirtschaft, der Kohle, des
Goldes zum Beispiel, und zweitens die einzelnen Länder und
summierend die ganze Welt bezüglich ihrer einzelnen Mineral-
wirtschaft. Stets kommt es in beiden Fällen nicht allein auf
Vorkommen und Förderung, sondern auch auf Handel und Ver-
kehr wie auf Verhüttung und Verbrauch an.
Als drittes Moment kommt in beiden Fällen natürlich noch
die Zeit hinzu, die historische Betrachtung der Entwicklung bis
zur Gegenwart und der Ausblick in die Zukunft.
Als erste praktische Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft ergibt
sich hiernach die Vereinbarung über Benennung, Abgrenzung
und Reihenfolge einmal der nutzbaren Mineralien und Mineral-
gruppen und -sorten und zweitens der Länder, Staaten oder
sonstigen räumlichen und politischen Wirtschaftseinheiten nebst
deren Provinz- und Reviereinteilung 5).
Eindeutige Benennung und Reihenfolge der Rohstoffe, Pro-
dukte, Fabrikate, Handelsmarken, Zollpositionen usw. in der
amtlichen, privaten und internationalen Statistik, in Verträgen,
Tarifen usw. sind durchaus erforderlich, ersparen viel Arbeit
dr