Full text: Das Hotel- und Gastgewerbe

PRAKTISCHE BEISPIELE FÜR PREISAUSSCHREIBEN UND WETTBEWERBE 333 
auch von anderen, nicht preisgekrönten Lichtbildern das alleinige Ver- 
fügungs- und Vervielfältigungsrecht zu erwerben. 
4. Alle für den Wettbewerb bestimmten Bilder sind in einem Umschlag, 
der die Aufschrift tragen muß: 
„Für den Lichtbilder-Wettbewerb“ 
an die Kurdirektion Berchtesgaden (Lesehalle) unter einem Kennwort, 
ohne Angabe des Einsenders, einzureichen. In einem der Sendung beizu- 
fügenden besonderen Umschlag, der außen ebenfalls dieses Kennwort 
tragen muß, ist der Name und die genaue Adresse des Wettbewerbes 
Niederzulegen. 
5. Schlußtermin für Einreichung der Wettbewerbs-Lichtbilder ist der 
15. August 1924. Zum Wettbewerb zugelassen sind auch frühere Auf- 
nahmen, insbesondere solche, die den Wintersport in Berchtesgaden zum 
Gegenstand haben. 
6. Das Preisrichter-Amt haben übernommen die Herren: 
Bezirksoberamtmann Frhr. von Feilitzsch 
rechtskundiger Bürgermeister A. Nadler 
Kurdirektor Harry Nitsch 
Kunstmaler Anton Reinbold 
Verleger Karl Ermisch 
alle in Berchtesgaden. 
7. Die Preisrichter können mehrere Bilder eines Einsenders zusammen- 
fassen und mit einem Preise auszeichnen. Dann gelten die Bestimmungen 
unter 3 auch für diese zusammengefaßten Bilder. 
8. Der Spruch der Preisrichter wird im Anzeigenteil des „Berchtes- 
8adener Anzeigers‘“ und der „Münchner Neuesten Nachrichten‘ kurze 
Zeit nach dem Einsendungsschlußtermin veröffentlicht. 
9. Voraussichtlich werden die preisgekrönten sowie die übrigen, hierfür 
geeigneten Bilder in noch bekannt zu gebenden Räumen in Berchtesgaden 
Öffentlich ausgestellt werden. 
‚10. Rücksendung der nicht preisgekrönten Bilder erfolgt nur, wenn die 
Einsender dies ausdrücklich gewünscht haben. 
Die Schweizerische Verkehrszentrale in Zürich, deren Tätig- 
keit in großen Zügen mit der der Reichszentrale für Deutsche 
Verkehrswerbung verglichen werden kann, erließ 1926 einen 
Ideen- Wettbewerb. 
Diesem Wettbewerb lag der Gedanke zugrunde, dadurch neue 
Wege zur Entfaltung der Reiseverkehrspropaganda zu finden. 
Die Bedingungen lauteten: 
A. Die Arbeiten sollen in einer der drei Landessprachen verfaßt werden. 
Sie sind in Maschinenschrift abzuliefern und dürfen nicht mehr als
	        
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