Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik der Völkerzustands- und Staatenkunde

46  FRANKREICH  —  Finanzen  (Départemental-  und  Gemeindeausgaben).
Wenn  man  blos  die  verschiedenen  Jahresbudgets  betrachtet,  die
alle  mit  einem,  wenn  auch  geringen  Ueberschuss  abschliessen,  so  begreift ­
  man  diese  Gestaltung  nicht.  Hier  haben  wir  denn  auf  ein  altes
Grund  übel  in  der  franz.  Finanz  Verwaltung  hinzuweisen.  Es  liegt  in
ù.Qn  ^ßupplementarcrediten.^  Nach  Feststellung  des  Budgets  werden ­
  die  enormsten  Summen  als  „unvorgesehene  Ausgaben*^  durch
Ordonnanzen  angewiesen.  Schon  der  Berichterstatter  in  der  eheinal.
Deputirtenkammer  über  das  Budget  für  1848,  also  noch  unter  Ludwig
Philipp,  äusserte:  „Diese  Verfahrungsweise,  ira  Widerstreite  mit  allen
Finanzprincipien,  macht  die  Prüfung  des  Budgets  zur  Täuschung,  und
führt  nothwendig  zu  einer  Vermehrung  der  Ausgaben,  ohne  Vorsorge
für  deren  Deckung.“  —  In  dem  vorhin  erwähnten  Berichte  des  Finanzministers ­
  über  die  Finanzlage  zu  Ende  des  Jahres  1855  wird  angegeben, ­
  dass  die  Supplemcntarcredite  in  jenem  Jahre  120  Mill,  betrügen. ­
  Nach  dem  Berichte,  den  Lequin  im  Juni  1856  im  gesetzgebenden ­
  Körper  erstattete,  beliefen  sich  dieselben  aber:
1854  auf  .  .  .  Fr.  506’848,969  1
)856  ::L'au8gegeben  :  1400'747,283m2%Jahrcn.
1856  bereits  vorgesehen  -  5’853,057  )
Der  Krieg  hatte  davon  bereits  1,229’890,278  Fr.  verschlungen,
den  Rest  von  171  Mill,  hatte  die  Getreidetheueruug,  die  Industrieausstellung ­
  etc.  erheischt.
Départemental-  und  Gtmeindeausyaben.  Ungeachtet  der  Centralisation, ­
  zeigt  das  Staatsbudget  auch  in  anderer  Beziehung  keineswegs
den  vollen  Umfang  der  öffentlichen  Lasten.  Die  Departementalausgaben
  sind  nicht  vollständig,  die  Gemeindelasten  eigentlich  gar  nicht
darin  aufgenommen.  Von  den  Departementallasten  erscheinen  in  demselben ­
  nur  jene  Summen,  welche  durch  directe  Umlagen  erhoben  werden. ­
  Diese  directen  Umlagen  haben  sich  nun  allerdings  gewaltig  vermehrt. ­
  Ihr  Betrag  war:  1880:  58  Mill.,  1846:  114,  1851:  132,
1855:  140,  1856:  148%  Mill.  Dazu  aber  kommen  für  die  Gemeinden ­
  die  Octrois  (Accise),  im  Ganzen  geschätzt  auf  80  Mill.  Es
kommen  ferner  dazu  für  die  Departemente  und  für  die  Gemeinden
deren  specielle  Anlehen.  In  der  oben  erwähnten  Abhandlung  Léon
Fauchers  von  1854  wird  schlagend  bemerkt  :  „Von  210  Gesetzentwürfen, ­
  die  dem  gesetzgebenden  Körper  in  seiner  letzten  Session  vorgelegt ­
  wurden,  betrafen  190  Ermächtigungen  für  Departemente  und
Gemeinden  zur  Aufnahme  von  Anleihen,  zusammen  etwa  1000  Mill,
betragend.“  —  Diese  Gestaltung  der  Dinge  hat  auch  1855  und  56
ungeändert  fortgedauert;  auch  hier  eine  fast  nicht  endende  Reihe  von
Ermächtigungen  zur  Contrahirung  neuer  Schulden.

Die  Stadt  PdriS  allein  hat  ein  Budget  wie  ein  Königreich  —
aber  wie  eines,  das  sich  in  finanziellem  Verfalle  befindet.  Schon  1853
überstiegen  die  Einnahmen  55  Mill.  Man  nahm  überdies  ein  Anleihen
von  50  Mill,  auf,  da  das  Ausgabebudget  auf  90  Mill,  stieg  und  mancher ­
  Bedarf  nicht  weiter  vorgesehen  war.  So  stiegen  die  Kosten  für
die  locale  Polizei  unter  dem  Kaiserreiche  von  einer  Mill,  auf  fünf
            
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