Contents: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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Heinz Potthoff. 
Kredit von Privatpersonen und Geschäftsleuten, für Warenpreise und Arbeits 
markt von höchster Bedeutung ist. Es gibt Versicherungsfachleute, die das 
Versicherungswesen für „das Rückgrat unserer gesamten Volkswirtschaft" 
erklären und es für die notwendige Voraussetzung des Überganges vom Klein 
betriebe zum Mittel- und Großbetriebe halten 1 . Wenn darin vielleicht auch 
eine Überschätzung liegt, wenn namentlich heute viele unserer Großbetriebe 
(namentlich Kreditanstalten) so groß sind, daß sie einen Risikoausgleich in 
ihrem ausgedehnten Kundenkreise finden, so ist sicher nicht zu leugnen, daß 
die Versicherung ihnen wesentlich geholfen hat, so groß zu werden; daß auch 
heute ein großer Teil von Geschäftsleuten, Grundbesitzern und Privatleuten 
ohne Versicherung keinen Kredit erhalten würde; und daß unzählige Existenzen 
durch die Versicherungsleistungen vor dem Ruine bewahrt werden. 
Ein genaues Eingehen auf diese Fragen würde über die Aufgabe 
des vorliegenden Bandes hinausgehen. Aber seine Einzelarbeiten können 
doch manches bringen, was dem künftigen Bearbeiter dieser großen Fragen 
von Nutzen sein wird. 
Wenn als Verstärkung der Prämieneinnahmen oben der Policen- 
v er fall genannt worden ist, so ist das nur berechtigt mit Beziehung auf 
den jeweiligen Versichertenbestand. Denn auch diese Einnahmen stammen ja 
aus Prämien. Aber sie erhöhen die Leistungsfähigkeit des Versicherers gegen 
über den noch Versicherten über deren eigene Prämien hinaus. Eine Reihe 
von Werkspensionskassen kann seine satzungsgemäßen Leistungen nur dadurch 
aufrechterhalten, daß sie vermittelst enger Verquickung des Versicherungs 
verhältnisses mit einem bestimmten Arbeitsverhältnisse einen Teil der Ver 
sicherungen vorzeitig zum Erlöschen bringen und die dafür geleisteten Prämien 
(meist zwangsweise vom Arbeitgeber einbehaltene) ganz oder teilweise ohne 
Gegenleistung einstreichen. Das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung 
(und ihm folgend die einzelstaatlichen Aufsichtsbehörden) dulden dieses Vor 
gehen, weil es im Interesse der Versicherten liegen soll. Es ist nützliche 
einmal festzustellen, welchen Umfang dieser Brauch in den verschiedenen Ver 
sicherungszweigen hat, welche Einnahmen den Anstalten dadurch zufließen 
und welchen Einfluß das auf die Höhe der Versicherungsleistungen ausübt. 
Denn auf der anderen Seite steht doch eine erhebliche Schädigung derer, 
die sich versichert haben und nun, ohne den Versicherungszweck zu erreichen, 
ihr Geld und ihren Anspruch verlieren. Das spielt ja die Hauptrolle in der 
Lebensversicherung, namentlich in der sogenannten Volksversicherung, wo an- 
' Vgl. z. B. Wörner, Allgemeine Versicherungslehre, 2. Auflage, Leipzig 1910, 
S. 50 ff.
	        
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