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Heinz Potthoff.
Kredit von Privatpersonen und Geschäftsleuten, für Warenpreise und Arbeits
markt von höchster Bedeutung ist. Es gibt Versicherungsfachleute, die das
Versicherungswesen für „das Rückgrat unserer gesamten Volkswirtschaft"
erklären und es für die notwendige Voraussetzung des Überganges vom Klein
betriebe zum Mittel- und Großbetriebe halten 1 . Wenn darin vielleicht auch
eine Überschätzung liegt, wenn namentlich heute viele unserer Großbetriebe
(namentlich Kreditanstalten) so groß sind, daß sie einen Risikoausgleich in
ihrem ausgedehnten Kundenkreise finden, so ist sicher nicht zu leugnen, daß
die Versicherung ihnen wesentlich geholfen hat, so groß zu werden; daß auch
heute ein großer Teil von Geschäftsleuten, Grundbesitzern und Privatleuten
ohne Versicherung keinen Kredit erhalten würde; und daß unzählige Existenzen
durch die Versicherungsleistungen vor dem Ruine bewahrt werden.
Ein genaues Eingehen auf diese Fragen würde über die Aufgabe
des vorliegenden Bandes hinausgehen. Aber seine Einzelarbeiten können
doch manches bringen, was dem künftigen Bearbeiter dieser großen Fragen
von Nutzen sein wird.
Wenn als Verstärkung der Prämieneinnahmen oben der Policen-
v er fall genannt worden ist, so ist das nur berechtigt mit Beziehung auf
den jeweiligen Versichertenbestand. Denn auch diese Einnahmen stammen ja
aus Prämien. Aber sie erhöhen die Leistungsfähigkeit des Versicherers gegen
über den noch Versicherten über deren eigene Prämien hinaus. Eine Reihe
von Werkspensionskassen kann seine satzungsgemäßen Leistungen nur dadurch
aufrechterhalten, daß sie vermittelst enger Verquickung des Versicherungs
verhältnisses mit einem bestimmten Arbeitsverhältnisse einen Teil der Ver
sicherungen vorzeitig zum Erlöschen bringen und die dafür geleisteten Prämien
(meist zwangsweise vom Arbeitgeber einbehaltene) ganz oder teilweise ohne
Gegenleistung einstreichen. Das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung
(und ihm folgend die einzelstaatlichen Aufsichtsbehörden) dulden dieses Vor
gehen, weil es im Interesse der Versicherten liegen soll. Es ist nützliche
einmal festzustellen, welchen Umfang dieser Brauch in den verschiedenen Ver
sicherungszweigen hat, welche Einnahmen den Anstalten dadurch zufließen
und welchen Einfluß das auf die Höhe der Versicherungsleistungen ausübt.
Denn auf der anderen Seite steht doch eine erhebliche Schädigung derer,
die sich versichert haben und nun, ohne den Versicherungszweck zu erreichen,
ihr Geld und ihren Anspruch verlieren. Das spielt ja die Hauptrolle in der
Lebensversicherung, namentlich in der sogenannten Volksversicherung, wo an-
' Vgl. z. B. Wörner, Allgemeine Versicherungslehre, 2. Auflage, Leipzig 1910,
S. 50 ff.