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4. Die Preispolitik der Kommunalverbände.
Die Errechnung des Kleinhandels-Flcischpreises wird in diesen
Heften von fachmännischer Seite im folgenden (V.) Aufsatz besonders
untersucht und behandelt. Für die rein kommunalpolitische Be
trachtung soll deshalb nur das Nachstehende hervorgehoben werden:
Jede Kommunalverwaltung, die praktische Preispolitik treiben
will, muß sich zuvörderst über ihre eigenen G e st e h u n g s k o st e n
klar werden. Die Selbstkosten des Schlachtfleisches setzen sich zu
sammen aus den Kosten des lebenden Viehes zuzüglich aller Spesen
bis zur Schlachtung, den Kosten des Schlachtvorganges selbst und den
allgemeinen Verwaltungsnnkosten der Fleischvcrsorgnug. Die Summe
dieser Kosten stellt sodann den Einstandspreis der tatsächlichen
Schlachtausbeute dar, also des wirklich erzielten Schlachtgewichtes,
abzüglich der Gewinne aus sogenannter Nebenausbeute.
So einfach diese Grundsätze auszusprechen sind, so verwickelt
gestaltet sich ihre praktische Handhabung.
Die Kosten des lebenden Viehes liegen nur hinsichtlich der gesetz
lichen S t a l l h ö ch st p r e i s e fest, die aber ihrerseits sich wieder
nach dem Lebendgewicht der Tiere und — bei Rindern — nach be
stimmten Sorten, der Fleischergiebigkeit nach, abstufen. Zum Stall
höchstpreise treten jedoch die Unkosten des Ankaufs
durch die Viehabnahmestellen und des Vers a u d S bis zum
Verbrauchsorte. — Erstere bestehen aus einer Reihe von Einzel-
provisionen. Die Einrichtung der Viehhandelsverbände beruht
darauf, daß ein auf Provision tätiger Aufkäufer, ein Provision be
ziehender, die Bewertung und Verteilung des Viehes regelnder Ver
trauensmann und schließlich der das Vieh aufbringende Kommunal
verband bzw. ViehhandelSvcrband selbst an dieser Belastung teilhaben.
Bis zum April betrug die Gesamtbelastung durchweg 7 v. H. des
Stallpreises, seither b'/^v.H., vorbehaltlich der Erhöhung bei Kälbern.
Nach Wegfall der erhöhten Viehumlage im August 1917 wird eine
Gesamtprovision von 6 v. H. die Regel sein. — Die Kosten für die
Beförderung bis zum Bedarfsorte sind einerseits die tatsächlichen
Frachten, andererseits aber die Schäden, die durch den Gewichts
verlust der Tiere während des Versands entstehe». Je länger die
Beförderung dauert, desto erheblicher ist dieser Transportschwund.
Hierbei sind die großen Verbrauchsmittelpunkte am übelsten daran,
die genötigt sind, sich ihr Vieh aus fernen Provinzen oder fremden
Bundesstaaten zuweisen zu lassen. Hier rechnet man mit lO v. H.