Object: Versicherung und Wirtschaft

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reichung eines bestimmten Alters hervorgerufen werden." 
Man es beschränkt sich daraus, das Erleben eines hohen 
Alters anzuführen. Wiegand^) sieht den Zweck der Lebens 
versicherung darin, „entweder für das eigene spätere Alter 
oder für die Hinterbliebenen ein Kapital oder eine Rente zu 
erwerben oder auch Kindern eine Mitgift oder die Mittel 
zum Studieren zu sichern." Es entspricht dies gewiß dem Sinn 
der Vorgänge. Alan nimmt die aufgeschobene Leibrentenver 
sicherung, um ein Stipendium für die Studienzeit, die Lebens 
versicherung, um ein Kapital für die Kosten der Militärzeit, 
für eine Aussteuer oder für eine spätere Erwerbstätigkeit, kurz 
für einen künftigen Vermögensbedarf zu schaffen. Auch als 
Vorsorge für die alten Tage, für einen künftigen Mangel 
läßt sich die Lebensversicherung gestalten. Die Frage ist nur 
die, ob die Bereitstellung eines Kapitals für ein späteres 
Lebensalter stets als Vorsorge für einen Bedarf zu gelten 
habe, und ob daher der verursachte Bedarf als wesentliches 
Merkmal anzusehen ist. Stellt man sich die aufgeschobene Leib 
rente oder die Erlebensversicherung so vor, daß ein Privat 
beamter nach 35 Jahren eine Pension oder ein Kapital be 
ziehen möchte, so trifft diese Auslegung gewiß zu, und solche 
Fälle bilden die Regel. Denken wir uns aber die Versicherung 
mit Prämienrückgewühr von einem Fürsten, einem Millionär 
oder irgend einem Kapitalisten abgeschlossen, dessen Erwerbs 
quelle nicht auf Arbeitsfähigkeit beruht, so wird das Erreichen 
eines Alters das Aufhören der Sparfähigkeit nicht bedingen 
und also deshalb keinen Bedarf verursachen. 
G o b b i selbst läßt auch die Sparfähigkeit ganz außer 
Betracht. Will man, wie er wohl meint, den Bedarf bei 
der Lebensversicherung einfach auf eine Steigerung der Be 
dürfnisse zurückführen, so steht dem entgegen, daß solche Steige 
rung nur dann als „Bedarf" in Frage kommt, wenn die 
Mittel sich nicht entsprechend vergrößern. Nun kann gewiß 
jeder mit solcher entfernten Möglichkeit rechnen, aber sie in 
5S ) Lebensversicherungskatechismus (Lalle 1869) S. 5.
	        
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