Full text : Das Hotel- und Gastgewerbe

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DAS HOTEL- UND GASTGEWERBE

ästhetischen Grenzen bleibe, und daß die technische Anlage am
Tage nicht häßlich wirke. Hieran denke man vorher, ehe man
eine solche teure Lichtreklame in Auftrag gibt. Man erspart sich
dadurch die hinterher eintretenden Scherereien.
Zuweilen wirkt der bureaukratische Eifer allerdings nur wie
kleinliche Schikane. Er fällt dem Hotelbesitzer oder Gastwirt,
den die wirtschaftlichen. Sorgen und der ungeheure Steuerdruck
 dazu zwingen, verzweifelte Anstrengungen zur Hebung
seines Umsatzes zu machen, mit „väterlicher Fürsorge‘ in die
Arme. Hier ein drastischer Beweis dafür. Die „Münchner
Neuesten Nachrichten‘ veröffentlichten Mitte Dezember 1926
folgende Notiz:
Abgelehnte Dachreklame. Der Besitzer des Regina-Palast-Hotels
 beabsichtigte am Dachfirst des Anwesens nachts den
Namen des Hotels in leuchtenden Buchstaben anzubringen;
tagsüber sollte die Aufschrift umgelegt werden. In der Lokalbaukommission
 beantragte der Referent die Ablehnung des
Gesuches; das Haus beherrsche ohnedies die Gegend, so daß
eine derartige Reklame nicht erforderlich sei. Der Besitzer
hob demgegenüber hervor, daß die Hotelbetriebe in der
Nähe des Bahnhofes im Sommer überfüllt seien, während
die Hotels in der Stadt leer stünden. Man könne die beabsichtigte
 Reklame um so eher bewilligen, als sie niemand
störe und am Tage von ihr nichts zu sehen sei. In Nürnberg
und überall in der Welt sei diese Reklame üblich. St.-R.
Deisenberger wandte sich dagegen, daß man derartige
Angelegenheiten schematisch abtue; man müsse die Besonderheit
 der Fälle berücksichtigen. Nachdem aber erklärt
worden war, daß nach den ortspolizeilichen Vorschriften
Dachreklamen in München nicht zulässig seien, wurde der
Plan abgelehnt.
Man ersieht hieraus, mit welchen Schwierigkeiten die Lichtreklame
 an manchen Orten noch heute zu kämpfen hat. Das
geschah Ende 1926 in 'einer Stadt, für deren wirtschaftliche
Entwicklung und für deren Geschäftswelt der Fremdenverkehr
geradezu Lebensnerv bedeutet!
Der Löwe des Tages auf dem Gebiete der Lichtreklame ist
die sogenannte Wanderschrift. Sie eröffnet Möglichkeiten, an
die man seither nicht einmal in kühnen Träumen zu denken
wagte. Unter meinen verschiedenen Mustern von modernen
Lichtreklamen befinden sich solche dieser aparten Wander-
            
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