Full text: Das Hotel- und Gastgewerbe

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DAS HOTEL- UND GASTGEWERBE 
zeitung oder sonst ein Blatt scharf vom Leder gezogen hat, 
wenn Hinz oder Kunz sich über ein persönliches Erlebnis in 
einem Basar, in einem Ladengeschäft oder dergleichen beschwert 
fühlte? Schließlich haben diese Geschäfte genau denselben 
„Öffentlichen“ Charakter wie Kurorte. Hotels. Fremdenheime 
oder sonstige Gaststätten. 
Aus diesem Buche kann auch der Laie erkennen, sofern er 
nur will, daß die Hotels, Fremdenheime und das Gastgewerbe, 
daß das vielverzweigte Gebiet des Fremdenverkehrs, also auch 
die Kur- und Badeorte, nicht die schlechtesten Kunden aller 
jener Wirtschaftszweige sein dürften, die von der Reklame 
— — der anderen leben! Da die Hotelbesitzer, die Fremden- 
verkehrsinteressenten ihnen also viel zu verdienen geben, ver- 
dienen sie dafür doch wenigstens Zubilligung des Rechts, das 
auch dem erbärmlichsten Verbrecher gewährt wird, nämlich: 
daß man ihn vorher hört, daß er sich verteidigen darf, bevor 
man hingeht und ihm das Urteil spricht! 
Gazetten müssen nicht geniert werden! Das königliche Wort 
soll gelten. Vorausgesetzt, daß die Gazetten sich künftighin 
genieren werden, einseitig und verallgemeinernd über Kurorte, 
Hotels, Fremdenheime oder Gaststätten zu Gericht zu sitzen. 
Wenn sie schon den Gästen dieses Gewerbes ihr Ohr leihen, 
dann müssen sie auch den angegriffenen Teil ebenfalls, und 
zwar vor der öffentlichen Prangerstellung, hören. Es ist kein 
erhebendes Schauspiel, daß man am Morgen auf jemand mit 
dem Schießgewehr der einseitig orientierten Kritik schießt und 
ihn am Nachmittag freundlich einladet, gegen hohes Eintritts- 
geld im Anzeigenteil Platz zu nehmen. Dann darf man sich nicht 
wundern, wenn aus der erhofften Reklame geharnischte, 
gesalzene und gepfefferte Reklamationen werden. 
Auch zu diesem, nicht erfreulichen Thema, das aber doch 
angeschnitten werden mußte, wollte ich einige sprechende 
Beispiele geben. Die Praxis hat sie in unerfreulicher Fülle 
geliefert. Doch ich bin davon abgekommen, weil ich mein Werk 
nicht mit solchen Dissonanzen und Mißakkorden abschließen 
wollte. Es sei dieses Kapitel deshalb mit dem Rat an alle 
Beteiligten abgeschlossen: Man lasse „böswillige Verleum- 
dungen‘ der vorgeschilderten Art niemals durchgehen! Man 
fordere von der sie verbreitenden Zeitung sachliche und unpar- 
teiische Nachprüfung und erforderlichenfalls angemessene 
Richtigstellung.
	        
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