fullscreen : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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krieg  zwischen  Italien  und  Frankreich  entbrannt  war.  mußte  die  Thätigkeit  der
Handelskammer  hauptsächlich  daraus  gerichtet  sein,  die  bei  den  Ursprungszeugnissen ­
  nach  Italien  zu  beobachtenden  Vorschriften  vor  jeder  Verschärfung
zu  bewahren  und  dem  biesigcn  Handelsverkehr  so  viel  wie  möglich  anzupassen.
Der  darüber  mit  den  deutschen  und  italienischen  Behörden  gepflogene  Schriftwechsel
umfaßt  etwa  20  Nummern.  Auf  die  Eingabe  an  den  Herrn  Handelsminister  vom
15.  October  1888  gegen  die  Schädigung  des  deutschen  Zwischenhandels  hatten  wilden ­
  Erfolg,  daß  die  Königlich  italienische  Regierung  sich  bereit  erklärte,  „den
Tarif  des  deutsch-italienischen  Handelsvertrages  auch  auf  nicht-deutsche,  aus  deutscher!
Zollniederlagen  stammende  Waaren  nicht-französischen  Ursprungs  dann  anwenden
zu  lassen,  wenn  dieselben  von  einem,  Seitens  der  deutschen  Zollbehörde  ausgestellten
Ursprungszeugnisse  begleitet  und  zugleich  mit  einer  von  dieser  Behörde  ausgestellten
Bescheinigung  darüber  versehen  sind,  daß  sie  nicht  ans  französischen  Niederlagen
stammen."  Im  Ganzen  sind  in  den  Jahren  1888  bis  1891  einschließlich  29400
Ursprungszeugnisse  für  Waarenscndungen  hiesiger  AuSsuhrhandler  nach  Italien  auf
der  Kanzlei  der  Handelskammer  ausgefertigt  worden.
„Gegen  Ende  des  Jahres  1890  und  Anfangs  1891  veranstalteten  wie  eine
neue  Umfrage  in  Bezug  auf  die  bevorstehenden  Zollvertrags-Verbandlungen  mit
Oesterreich-Ungarn  und  Italien.  Unsere  im  März  und  April  1891  darüber  verfaßten ­
  Denkschriften  berichteten  denk  Herrn  Minister  eingebend  über  die  auf  diese
Verhandlungen  gesetzten  Erwartungen.  Solche  wurden  namentlich  laut  aus  den
Kreisen  der  Conservenfabriken,  der  Eisen-  und  der  Schriftgießereien,  der  Scifen-Ulld
  Parfümeriefabriken,  der  chemischen  Industrie,  der  Textilindustrie,  der  Kammgärn-
  und  Kunstwollspinnereien,  der  Manufaktur-,  Stoff-  uud  Strumpfwaaren-.
sowie  der  Herrenkleiderfabrikcn.  der  Leder-  und  Galanteriewaaren-,  der  Papierwaarenfabriten.
  der  Erzeugung  lithographischer  Kunstgegenstände,  der  Spielkartenund
  der  Tapeten-Jndustrie.  ferner  des  Handels  mit  Häuten  und  Fellen,  sowie  des
Edelsteinhandels.  In  diesen  Denkschriften  gelangte  offen  zum  Ausdruck  das  Einverständniß
  der  Vertreter  obengenannter  Industriezweige  mit  unseren  Ansichten
über  die  Schaffung  eines  Systems  von  Handelsverträgen,  welches  die
wirtbschaitliche  Lage  des  Reichs  erfordere.  Ausdrücklich  befürworteten  wir  dabei
eine  „Ermäßigung  unserer  Argrarzölle,  die  bei  der  letzten  Festsetzung
durch  Anträge  aus  dem  Reichstag  weit  über  die  Regierungsvorlage  hinaus  erhöht,
worden  waren."  Stabilität  in  den  Zollsätzen.  Gewährung  eines  naturgemäßen ­
  Güteraustausches,  engerer  Anschluß  der  Eulturvölter  an
einander,  das  waren  die  Ziele,  welche  wir  für  die  Handelspolitik
des  Reichs  aufstellten.
„Auü  den  früheren  Verhandlungen,  welche  sich  auf  Abänderung  einzelner  Bestimmungen ­
  des  deutsch-schweizerischen  Handelsvertrages  vom  23.  Mai  1881
bezogen,  sei  hier  nur  erwähnt,  daß  wir  im  Laufe  des  Jahres  1886  der  hiesigen
Geschäftswelt  folgende  Fragen  vorlegten:
ņ.  ob  und  in  welchen  Punkten  eine  Aenderung  des  Handelsvertrages  mit
der  Schweiz  den  Interessen  der  deutschen  Industrie  entsprechen  würde,
y.  in  welcher  Beziehung  eine  Aenderung  gegenüber  der  schweizerischen  Eidgenossenschaft ­
  würde  zugestanden  werden  können,  obnc  diesseitige  Interessen ­
  wesentlich  zu  schädigen.
„Die  uns  daraufhin  zugegangenen  Aeußerungen,  welche  von  der  Art  und  der
Ausdehnung  der  Geschäftsbeziebungen  unseres  Platzes  mit  der  Schweiz  ein  deutliches
            
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