Full text: Das Hotel- und Gastgewerbe

DER GESCHULTE REKLAMEFACHMANN 
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92. DER GESCHULTE REKLAMEFACHMANN 
Die Vielseitigkeit der Reklamemöglichkeiten, das ständige 
Wachsen des Reklamegebietes sowie die Unsicherheit, die 
durch das tägliche Auftauchen neuer Reklameunternehmungen 
allmählich eingerissen ist, ließen einen ganz neuen Erwerbs- 
zweig entstehen: die Werbe- oder Reklameanwälte, wovon es 
zurzeit viele gibt, die wohl als Reklameberater großer Firmen 
usw. fungieren, sich aber ihre Unabhängigkeit gesichert haben. 
Die Bedeutung dieser sehr zeitgemäßen Berufsgruppe wird dem 
Laien wohl am .verständlichsten, wenn er hört, daß es in 
Deutschland seit dem Jahre 1908 einen „Verband Deutscher 
Reklamefachleute E. V.“ mit dem Sitz in Berlin und vielen 
Ortsgruppen innerhalb des Deutschen Reiches gibt. Näheres 
über das Wirken dieser Organisation ist im Kapitel „Der Ver- 
band Deutscher Reklamefachleute‘“ nachzulesen. 
Diese Reklameanwälte übernehmen die Ausarbeitung und 
Verteilung von Anzeigen entweder im Auftrage oder auf eigene 
Rechnung; Ausarbeitung von Prospekten, Werbebriefen, Pla- 
katen usw., kurz aller Arbeiten, die irgendwie mit der Reklame 
zusammenhängen. Sie sind entweder selbst gewandte Zeichner 
oder haben entsprechende Kräfte an der Hand und sind dem- 
zufolge befähigt, wirkungsvolle, von der Alltagsschablone 
abweichende Reklameentwürfe zu liefern. Da in jeder größeren 
Stadt, sogar in mancher Kleinstadt, derartige Reklameanwälte 
zu finden sind, so bietet sich dem Hotelier, dem Fremden- 
verkehrsinteressenten usw. die Möglichkeit, sich bei Aus- 
arbeitung der Reklame eines solchen Werbefachmannes zu 
bedienen. Wenn der Reklameanwalt tüchtig ist und seine Sache 
versteht, dann wird sich seine Tätigkeit auch für den Auftrag- 
geber bezahlt machen. Man lasse sich frühere Entwürfe vor- 
legen, daraus wird man sich am ehesten ein Urteil über seine 
Leistungsfähigkeit bilden können.
	        
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