DER GESCHULTE REKLAMEFACHMANN
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92. DER GESCHULTE REKLAMEFACHMANN
Die Vielseitigkeit der Reklamemöglichkeiten, das ständige
Wachsen des Reklamegebietes sowie die Unsicherheit, die
durch das tägliche Auftauchen neuer Reklameunternehmungen
allmählich eingerissen ist, ließen einen ganz neuen Erwerbs-
zweig entstehen: die Werbe- oder Reklameanwälte, wovon es
zurzeit viele gibt, die wohl als Reklameberater großer Firmen
usw. fungieren, sich aber ihre Unabhängigkeit gesichert haben.
Die Bedeutung dieser sehr zeitgemäßen Berufsgruppe wird dem
Laien wohl am .verständlichsten, wenn er hört, daß es in
Deutschland seit dem Jahre 1908 einen „Verband Deutscher
Reklamefachleute E. V.“ mit dem Sitz in Berlin und vielen
Ortsgruppen innerhalb des Deutschen Reiches gibt. Näheres
über das Wirken dieser Organisation ist im Kapitel „Der Ver-
band Deutscher Reklamefachleute‘“ nachzulesen.
Diese Reklameanwälte übernehmen die Ausarbeitung und
Verteilung von Anzeigen entweder im Auftrage oder auf eigene
Rechnung; Ausarbeitung von Prospekten, Werbebriefen, Pla-
katen usw., kurz aller Arbeiten, die irgendwie mit der Reklame
zusammenhängen. Sie sind entweder selbst gewandte Zeichner
oder haben entsprechende Kräfte an der Hand und sind dem-
zufolge befähigt, wirkungsvolle, von der Alltagsschablone
abweichende Reklameentwürfe zu liefern. Da in jeder größeren
Stadt, sogar in mancher Kleinstadt, derartige Reklameanwälte
zu finden sind, so bietet sich dem Hotelier, dem Fremden-
verkehrsinteressenten usw. die Möglichkeit, sich bei Aus-
arbeitung der Reklame eines solchen Werbefachmannes zu
bedienen. Wenn der Reklameanwalt tüchtig ist und seine Sache
versteht, dann wird sich seine Tätigkeit auch für den Auftrag-
geber bezahlt machen. Man lasse sich frühere Entwürfe vor-
legen, daraus wird man sich am ehesten ein Urteil über seine
Leistungsfähigkeit bilden können.