Full text: Das Hotel- und Gastgewerbe

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'DAS HOTEL- UND GASTGEWERBE 
Stammkapital wurde der Riesenbetrag von 5000 Mk. genannt. 
Wer jemals etwas Näheres über die Unkosten bei Herausgabe 
eines guten, brauchbaren Adreßbuches gehört hat, der weiß 
Bescheid, „was‘‘ mit einem solch lächerlich kleinen Betriebs- 
kapital geleistet werden kann. Es wird deshalb nicht verwun- 
Aern, daß der Verlag Generalvertreter gegen Kaution anstellte. 
Diese lassen dann Untervertreter auf die beglückte Geschäfts- 
welt los. Da diese Vertreter in den meisten Fällen von der Sache 
gar nichts verstehen — vielfach sind es problematische und 
gescheiterte Existenzen, zuweilen auch Stellenlose, die einst 
bessere Tage sahen — so müssen ihnen natürlich Hilfsmittel, 
alias Richtlinien, für ihre Werbearbeit zur Verfügung gestellt 
werden. In den Richtlinien des Ria-Verlages soll sich folgender 
deutlich redender Satz befunden haben: 
„Darum muß jeder, der im Ria-Werke aufgenommen werden 
will, auch bezahlen!‘ 
Diese eine Richtlinie genügt, um die Tendenz des Verlages 
zu kennzeichnen. Man weiß, mit wem man es zu tun hat. Es 
entspricht durchaus den anständigen kaufmännischen bezie- 
hungsweise verlegerischen Gepflogenheiten, daß die Aufnahme 
in irgendein Branchen-Adreßbuch niemals von der Bezahlung 
abhängig gemacht werden darf, sondern ausnahmslos unent- 
geltlich erfolgen muß. Bezahlung verlangt werden darf höch- 
stens bei Inanspruchnahme eines größeren als den normalen 
Raum oder bei Aufgabe eines Inserates im Anzeigenanhange. 
Wobei zu beachten ist, daß der unentgeltlich zur Verfügung 
stehende Raum allermindestens für jene Angaben genügen 
muß, die der Benutzer des Nachschlagewerkes wissen will und 
ohne die es wertlos — für das angegebene Hotel sowie für den 
Adreßbuch-Benutzer — sein würde. 
Einen tiefen Einblick in die Psyche solcher Verleger, die die 
Aufnahme der Adressen von einer Bezahlung abhängig machen, 
ermöglicht ein anderer Passus der famosen „Richtlinien“, die, 
wohlgemerkt, nur für die Vertreter, keinesfalls für die ahnungs- 
los zu erhaltenden Opfer, bestimmt waren. Diese Richtlinien 
legen dem vom Vertreter zu bearbeitenden ..Kunden‘“ folgende 
Frage in den Mund: 
„Wo soll ich bei der schlechten Zeit das Geld für Reklame 
hernehmen? Ich kann meine Schulden nicht einmal bezahlen!“ 
Darauf soll der Ria-Vertreter mit der von ihm erwarteten 
Schlagfertigkeit folgendes antworten:
	        
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