Full text: Das Hotel- und Gastgewerbe

REISEBUREAUS SOWIE HOTEL- UND FREMDENVERKEHRSWERBUNG 741 
sogar Frankreich, durch ihre Konsulate, Comites d’initiative 
usw., schriftlich oder durch persönliche Fühlungnahme, 
Besuche usw., zum Beispiel noch in letzter Zeit der Präsident 
der französischen Handelskammer der besetzten Gebiete, Sitz 
Mainz, zu Werbezwecken an uns herangetreten sind, die Schweiz 
eigens einen Werbevertreter gesandt hat, und wir von dieser 
Seite in jeder Weise unterstützt werden, haben wir in Deutsch- 
land die größte Mühe, um uns in erforderlicher Weise unter- 
richten zu können. 
Einen ganz besonderen Mißstand bildet die Preisfrage. Wie 
bereits bemerkt, haben wir im internationalen Austauschverkehr 
Listen „Empfehlenswerter Hotels“ der verschiedensten Rang- 
klassen auf Verlangen nach dem Auslande weitergegeben unter 
Angabe der Preise, die durch die betreffenden Hotels im Frage- 
bogen spezifiziert wurden, beziehungsweise im Hotelführer des 
Internationalen Hotelbesitzer-Vereins genannt sind. Weiter 
haben wir auf Grund derselben Preise eine ganze Anzahl fester 
Kostenanschläge eingereicht. Heute wurden uns von einer 
Anzahl Hotels auf Anfrage Preise aufgegeben, die bis zu 35% 
höher sind als die im Fragebogen genannten und bis zu 25% 
höher, wie sie der Hotelführer als Maximalpreise nennt. Solche 
Zustände sind nicht allein unhaltbar, sondern für ein Land mit 
stabiler Währung unverständlich, unverständlich besonders, 
weil es sich in diesem Falle um Häuser I. Ranges handelt. 
Zudem laufen wir Gefahr, durch derartige Preisunterschiede 
bei unseren ausländischen Kollegenfirmen in Verruf zu kommen. 
Anderseits sind wir bei einem solchen Geschäftsgebaren nicht 
mehr in der Lage, feste Kostenanschläge nach dem Auslande, 
besonders nicht mehr nach Übersee, machen zu können. In 
einem Lande mit stabiler Währung darf man um so eher 
verlangen, daß die im Hotelführer angegebenen Maximalpreise, 
insbesondere aber die uns schriftlich aufgegebenen Festpreise, 
auch tatsächlich eingehalten werden und für das ganze Jahr 
gelten müssen. Zumindest aber dürfen wir als Reisebureau 
verlangen, daß man uns bei etwaigen großen Preisänderungen 
verständigt. Das Gegenteil würde unsere Arbeit und also auch 
die Wiederbelebung des ausländischen Fremdenverkehrs nach 
Deutschland gänzlich lähmen. Außerdem muß ein derartiges 
Geschäftsgebaren dem Ruf Deutschlands wie auch dem Ansehen 
des Hotelierberufes im Auslande schaden.“ 
So weit die Klagen des Reisebureaus Hagemann & Co. in
	        
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