REISEBUREAUS SOWIE HOTEL- UND FREMDENVERKEHRSWERBUNG 741
sogar Frankreich, durch ihre Konsulate, Comites d’initiative
usw., schriftlich oder durch persönliche Fühlungnahme,
Besuche usw., zum Beispiel noch in letzter Zeit der Präsident
der französischen Handelskammer der besetzten Gebiete, Sitz
Mainz, zu Werbezwecken an uns herangetreten sind, die Schweiz
eigens einen Werbevertreter gesandt hat, und wir von dieser
Seite in jeder Weise unterstützt werden, haben wir in Deutsch-
land die größte Mühe, um uns in erforderlicher Weise unter-
richten zu können.
Einen ganz besonderen Mißstand bildet die Preisfrage. Wie
bereits bemerkt, haben wir im internationalen Austauschverkehr
Listen „Empfehlenswerter Hotels“ der verschiedensten Rang-
klassen auf Verlangen nach dem Auslande weitergegeben unter
Angabe der Preise, die durch die betreffenden Hotels im Frage-
bogen spezifiziert wurden, beziehungsweise im Hotelführer des
Internationalen Hotelbesitzer-Vereins genannt sind. Weiter
haben wir auf Grund derselben Preise eine ganze Anzahl fester
Kostenanschläge eingereicht. Heute wurden uns von einer
Anzahl Hotels auf Anfrage Preise aufgegeben, die bis zu 35%
höher sind als die im Fragebogen genannten und bis zu 25%
höher, wie sie der Hotelführer als Maximalpreise nennt. Solche
Zustände sind nicht allein unhaltbar, sondern für ein Land mit
stabiler Währung unverständlich, unverständlich besonders,
weil es sich in diesem Falle um Häuser I. Ranges handelt.
Zudem laufen wir Gefahr, durch derartige Preisunterschiede
bei unseren ausländischen Kollegenfirmen in Verruf zu kommen.
Anderseits sind wir bei einem solchen Geschäftsgebaren nicht
mehr in der Lage, feste Kostenanschläge nach dem Auslande,
besonders nicht mehr nach Übersee, machen zu können. In
einem Lande mit stabiler Währung darf man um so eher
verlangen, daß die im Hotelführer angegebenen Maximalpreise,
insbesondere aber die uns schriftlich aufgegebenen Festpreise,
auch tatsächlich eingehalten werden und für das ganze Jahr
gelten müssen. Zumindest aber dürfen wir als Reisebureau
verlangen, daß man uns bei etwaigen großen Preisänderungen
verständigt. Das Gegenteil würde unsere Arbeit und also auch
die Wiederbelebung des ausländischen Fremdenverkehrs nach
Deutschland gänzlich lähmen. Außerdem muß ein derartiges
Geschäftsgebaren dem Ruf Deutschlands wie auch dem Ansehen
des Hotelierberufes im Auslande schaden.“
So weit die Klagen des Reisebureaus Hagemann & Co. in