Full text : Das Hotel- und Gastgewerbe

nahmen können örtlich und zeitlich für eine große Anzahl von
Gründen wünschenswert erscheinen, aber im allgemeinen ist es
unsere Überzeugung, daß auf die Dauer derartige Maßnahmen, die
auf ausschließliche Schließung oder Ablenkung von den hauptsächlichen
 internationalen natürlichen Kanälen hinauslaufen,
scheitern müssen, und daß die darauf gerichteten Bemühungen
eine unnötige Neueinstellung erfordern, welche viel unnötige Reibung
 in die internationalen Beziehungen sowohl als auch in die
ordnungsgemäße Entwicklung der Industrie der mineralischen
Rohstoffe hineinbringen.
Bodenschätze können nicht auf Grund gesetzgeberischer Maßnahmen
 geschaffen werden,
Es gibt aber auch Mineralrohstoffe, welche so verteilt sind, daß
ein internationaler Austausch im Augenblick nicht notwendig erscheint.
 Für die Art des Abbaues solcher Mineralrohstoffe mögen
andere Gründe vorhanden sein als die der Notwendigkeit, diesen
Austausch zu unterstützen oder einzuschränken.

3. Die Mineralien müssen mit geringen Ausnahmen in der Nähe ihrer
Lagerstätten angereichert, geschmolzen oder weiterverarbeitet werden

[m Interesse der Massenverringerung und der Höchstleistung
des Transports sollte der Anreiz gegeben werden, die Minerale in
der Näheihrer Lagerstätten anzureichern, zu verfeinern und weiterzuverarbeiten,
 wo immer die sonstigen Bedingungen es erlauben.
Staaten, welche die Gunst großer Vorräte eines benötigten Minerals
 genießen, die an anderen Stellen der Welt fehlen, sind berechtigt
 zu den Vorteilen, die aus der Umwandlung und Weiterverarbeitung
 der Rohmaterialien entspringen, wenn nicht lokale
Bedingungen dies nur unter außergewöhnlich hohen Kosten möglich
 machen. Der am stärksten benötigte Rohstoff hierfür ist
Kohle, und die Erfahrung lehrt, daß manche Mineralrohstofte
mit größerem Nutzen näher bei den Lagerstätten der Kohle als bei
den Lagerstätten des gewonnenen Minerals selber nutzbar gemacht
werden können.

9Y
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.