4. Schürffreiheit ist notwendig
Die Erforschung und Entwicklung der Minerallagerstätten darf
nicht ruhen, um die durch den Abbau herausgenommenen Vor-
räte wieder aufzufüllen. Das gegenwärtige Jahrhundert hat einen
größeren Verbrauch von mineralischen Rohstoffen als alle vorher-
gehenden Zeitabschnitte gebracht. In den Vereinigten Staaten hat
sich der Verbrauch je Kopf in den letzten 40 Jahren verzehnfacht.
Das Problem der Schürffreiheit, um eine rechtzeitige Ergänzung
der Vorräte sicherzustellen, ergibt sich zwangsläufig aus seiner
grundlegenden Bedeutung für das zukünfiige Wohlergehen der
stark angewachsenen Industrie dermineralischen Rohstofte. Irgend-
welche Beschränkungen nationaler oder internationaler Art, welche
die notwendige Suche nach Mineralrohstoffen auf der Erde ein-
engen, sind prinzipiell unerwünscht. Wir glauben, daß die Unter-
stützung und Aufsicht der Regierung in Verbindung mit der Schürf-
freiheit wünschenswert sein kann, soweit sie nicht die Möglich-
keiten privater Bemühungen zerstört, aber wir glauben ferner, daß
Regierungsstellen auf diesem Gebiet private Initiative nicht er-
setzen können.
Mit Rücksicht auf diese notwendige Schürftätigkeit stehen wir
ein für Gleichbegünstigung und für die offene Tür auf na-
tionalem und internationalem Gebiet, Gleichbegünstigung und
offene Tür werden neben anderem betrachtet unter dem Gesichts-
punkt, daß sie, ausgenommen die Fälle nationaler Krisen, eine
Hemmung in der Vergebung von Bergwerkslizenzen und Konzes-
sionen an Ausländer oder die Übertragung von Konzessionen an
Ausländer verhindern sollen, sowie daß hierbei keine Hinderungs-
gründe in der Nationalität der Aktionäre, der Grubenleiter oder
Aufsichtsräte von bergmännischen Gründungsgesellschaften, von
Schürfrechten und von Konzessionen festgesetzt werden, sondern
daß allgemein der freie Kauf und Erwerb durch Privatpersonen
jeglicher Nationalität bestehen soll. Das Recht des Staates auf Kon-
trolle seiner natürlichen Hilfsquellen in Kriegszeiten ist natür-
lich überragend. Es mag auch noch andere besondere oder örtliche
Umstände geben, welche in Friedenszeiten eine solche Kontrolle
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