thumbs: Russlands Bankerott

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Portugal 
1841, 1855 u. 
18! »2 
Mexiko 1827, 
1846 u. 1859 
Argentinien 
1829, 1890 u. 
1893 
Balkan und 
Orient 
in Deutschland ist eine ähnliche „Schutzver 
einigung" in Berlin in den letzten Jahren ins 
Leben gerufen worden, von deren Wirksam 
keit man bisher freilich nicht allzuviel er 
fahren hat. Diese Verbände zwingen die 
kleineren Staaten zum Arrangement, wid 
rigenfalls sie weiteren Emissionen des Ver 
tragsbrüchigen Reichs den Markt sperren. 
Namentlich Portugal hat sich wieder 
holt Arrangements unterwerfen müssen, so 
1841, wo ihm gestattet wurde, statt 4 <y 0 für 
einige Jahre 2ps zu bezahlen, so 1855, wo 
es die Zwangskonversion von 1853 um 2 °/g 
teilweise anullieren mußte, so 1892, als es 
eigenmächtig die Zinsen um Vs reduzierte. 
Aehnlich lag der Fall bei Mexiko und 
Argentinien. Mexiko hatte seine erste An 
leihe 1825 aufgenommen, schon 1827 die 
Zinszahlung eingestellt und bis 1836 nichts 
geleistet; von da an nahm es mit vielen 
Unterbrechungen (1846—49, 1859—63) den 
Coupondienst wieder auf und einigte sich 
endlich 1886 mit den Gläubigern dahin, ab 
1889 3 o/o zn zahlen. Argentinien hatte 
im selben Jahr wie Mexiko seine erste An 
leihe aufgenommen, sie nur fünf Jahre be 
zahlt und dann den Coupondienst durch 28 
Jähre (1829—57) storniert! Dann begann 
der Staat langsam die Zahlungen aufzuneh 
men; 1890 wurde ein Arrangement mit der 
Bank von England getroffen, wonach die 
Couponzahlung in Bonds erfolgen sollte, und 
1893 wurde mit Rothschild eine Zinsreduk 
tion vereinbart. 
Weiter gehen die Vereinbarungen mit 
den Orientstaaten Türkei, Aegypten, 
Serbien, Griechenland; hier geht das 
Arrangement in eineFinanzkon- 
trolle über: in Amerika steht einer der 
artigen Einschränkung der Staatstätigkeit die 
Monroe-Doktrin im Wege, und es kommt hier 
nur zu einer Verpfändung, nicht zu einer 
Verwaltung der Einnahmen; die vier Orient-
	        
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