In
Ausführungsbestimmungen
zum Tarif
jür die Schiffahrtabgaben auf dem kanalisierten Main.
A. Allgemeines.
5 1.
Dienststellen.
Die Abgaben werden für Rechnung des Reichs vom staatlichen
Wasserbauamt und der Kreiskasse II zu Frankfurt a. M. und von den
Hebestellen an den 12 Schleusen:
Stockstadt, Klein-Ostheim, Groß-Welzheim, Groß-Krotzenburg,
Kesselstadt, Mainkur, Offenbach, Frankfurt-Niederrad, Höchst,
Okriftel (Kelsterbach), Flörsheim (Raunheim) und Kostheim
nach folgenden Bestimmungen erhoben.
$ 2,
Die Schiffahrtabgaben sind bei jeder Befahrung der kanalisierten
Mainstrecke im voraus an den im $1 genannten Hebestellen
(Schleusen) bar zu zahlen (s. $ 3, Zf. 3). Abgabepflichtigen, die einen
regelmäßigen Verkehr unterhalten, können die Abgaben unter den
angefügten Bedingungen gegen Sicherheit gestundet werden.
B. Bestimmungen für den Güterverkehr.
8 3.
Zahlung der Abgaben bei jeder einzelnen Fahrt.
ll. Anmeldung,
Der Führer des Schiffes hat für jede Fahrt eine Anmeldung
(Vordruck A oder A 1), die mit Tinte oder Tıntenstift wahrbeitsgetreu
ausgefüllt ist, bei sich zu führen.
Auf der Vorderseite des Scheins ist das Gesamtgewicht der
Ladung nach Tiefgang und Eichschein nachzuweisen. Auf der
zweiten Seite sind in Spalte 2 die Güter nach ihrer warenmäßigen
Bezeichnung in Übereinstimmung mit den Ladepapieren (Frachtscheinen
usw.) einzutragen.
Die Spalten 3 und 4 sind nach dem Güterverzeichnis des Tarifs
auszufüllen. Statistische Nummern sind nicht aufzunehmen.