Tarif
für die Schiffahrtabgaben auf dem kanalisierten Main von Aschaffen-
burg (alter Handelshafen) bis zur Mündung,
Es sind — auch bei offenen Wehren — zu zahlen:
[. von den in Schiffen beförderten Gütern für jede Gewichts-
tonne zu 1000 kg und jedes zurückgelegte km
in Güterklasse I. ‚1 RPfg.
IT ‚0,9
117 ‚0,7
I ‚0,5
A 87
in Ausnahmeklasse VIa bis auf weiteres ”
Anmerkung: Zur Ausnahmeklasse VIa gehören: Basalt-
schotter, Basaltsplitt, Bimssand, Erde, Kies, Lehm, Sand,
Schlamm, Schlick, Eisenoxyd, Erze und zur Verhüttung be-
stimmte Rückstände, Schrott und Kalidüngesalze:
IT. von anderen, nicht der Güter- oder Personenbeförderung die-
nenden Schwimmkörpern (Bootshäusern, Badeanstalten,
Baggern, Fährschiffen usw., nicht aber von Schleppern und
Kettendampfern) für jede durchfahrene Schleuse eine Abgabe
von 5 RM.:
IL vongewerbsmäßigbetriebenenSchiffenmit
eigener Treibkraft, die nur Personen oder Personen
und Güter befördern und hierfür eingerichtet sind, sofern min-
destens 5 Fahrgäste befördert werden, neben der Abgabe nach
Abschnitt I je t Tragfähigkeit und jedes zurückgelegte km
der Satz der Güterklasse III;
IV. von Kleinfahrzeugen, soweit nicht Kahnschleusen benutzt
werden