3zie einem Risiko aus. Hier entsteht also ein unlöslicher Widerspruch,
und Tugan-Baranowskij gelangt denn auch zuletzt
zu dem für einen Genossenschaftler und Sozialisten
ziemlich traurigen Schlusse: „Die Genossenschaft ist nicht
\mstande, die von ihr beschäftigten Arbeiter mit dem vollen
Produkt ihrer Arbeit zu entlohnen.‘“ Nach dieser Schlußfolgerung
erscheint es nur als ziemlich schwacher Trost, wenn
T’ugan-Baranowskij betont, daß die Genossenschaft den höchsten
Lohn, der in kapitalistischen Unternehmungen gebräuchlich
ist, bezahlen werde, 'd. h. (im Sinne des Sozialismus)
ihre Angestellten und Arbeiter nur mäßig ausbeuten. werde.
Nach der. Auffassung der modernen Nationalökonomie ist
hingegen die Konsumgenossenschaft durchaus berechtigt, für
sich sowohl den Kapitalzins und die Risikoprämie, wie auch
len Unternehmergewinn zu behalten, md — wie wir noch
hinzufügen könnten — der Gewinn der Konsumgenossenschaft,
der ja doch durch ein aus den Spargroschen der
kleinen Leute bestehendes Kapital. erzielt wird, darf am
allerwenigsten vom den Arbeitern der genossenschaftlichen
Fabrik, ja auch von der Allgemeinheit beansprucht werden.
Muß also auch in der sozialistischen Gesellschaft nur ein
Ceil des Arbeitsprodukts dem Arbeitslohn, den die Arbeiter
für sich beanspruchen dürfen, zugeteilt werden, während der
andere Teil als Gewinn und Rente dem Staate, der den Privatunternehmer
ersetzt hat, zugewiesen werden muß, so ist
die praktische Lösung dieser Aufgabe im Rahmen des Sozialismus
beim Fehlen eines Marktes für Verbrauchsgüter wie
{für Produktionsmittel unmöglich. In der kapitalistischen Wirtschaft
wird ja die Aufgabe von selbst durch die Konkurrenz
der Unternehmer auf dem Markte der Produktionsmittel gelöst.
Hierbei ist es weder für den Boden, noch für das Kapital,
noch für die Arbeit angebracht, irgendwelche Durchschnittsberechnungen
anzustellen. Für jedes Grundstück
wird vielmehr eine konkrete Rentenzahlung, für jedes Kapitalstück
eine bestimmte quasi-Rente und für jede Arbeitsart
ein den gegebenen. Bedingungen. entsprechender Lohn
festgesetzt. Jedes Produktionsmittel wird, wenn die Konkurrenz
sich ungehemmt auswirkt, nach seiner Grenzproduktivität
bewertet. In der sozialistischen Gesellschaft hingegen
wären wir, selbst beim Vorhandensein eines Marktes für
Verbrauchsgüter — der freilich auch fehlt — doch nicht in
der Lage, jene Zurechnungsaufgabe mit der gleichen Voll-30)