gebraucht werden darf. Fast sämtliche Lebensmittel sind
außerordentlich empfindlich gegen Geruch der Verpackung.
Sie nehmen den Geruch an und werden so im Geschmack ver-
dorben. So ist z. B. die Wellpappe, die aus Strohpapier angefertigt
ist, obwohl sie an sich zäher ist, für die Verpackung von Nah-
rungsmitteln nicht zulässig. Sie hat einen ziemlich starken
Geruch. Auch von Einschlagpapieren gilt dasselbe. Man muß
hier besonders darauf achten, daß man nur ganz geruch- und
geschmackfreies Papier erhält. Geteerte Stricke, geölte Bind-
fäden, maschinenneue Säcke, Seegras als Füllmaterial, letzteres
durch sein Muffigwerden, geben alle leicht den ihnen eigentüm-
lichen Geruch an die wverpackte Ware weiter. Auch Kisten
müssen bei Lebensmitteln besonders ausgesucht werden. Die
Auswahl des Holzes richtet sich hier sehr oft nach der Kin-
wirkung seines Geruches auf den zu verpackenden Gegenstand.
Aus diesem Grunde wird man Tee und Schokolade vorzugsweise
in Pappelkisten und nicht in Fichten- oder Tannenkisten ver-
senden. Bei Zigaretten hat sich neuerdings die Verpackung in
Schachteln aus dünnem Holzfournier gemäß Abb. 222 eingeführt,
weil das Material das Aroma des Orienttabaks besser annimmt
und hält als die Pappschachtel. Hingegen verderben Eier leichter
in Pappelkisten als in solchen aus Fichten- oder Tannenholz.
Die Vermeidung derartiger Einwirkungen ist teilweise möglich.
Es empfiehlt sich bei Nahrungsmitteln meist, Sonderkisten mit
Ölpapier innen auszuschlagen, bei wertvolleren einen Zink-
einsatz vorzusehen. Auch bei der Verwendung von Holzwolle
als Füllmaterial bei Nahrungsmitteln muß die Holzart, aus der
sie gefertigt ist, vorsichtig auf die Einwirkung auf die darin
verpackten Nahrungsmittel ausgesucht werden.
In vielen Fällen empfiehlt es sich, Konservendosen zu ver-
nieren, d. h. mit Goldlack zu versehen. Dies ist vor allen Dingen
bei Konservendosen für rote Früchte notwendig, da dieselben
bei blanken nicht vernierten Dosen sowohl ihre Farbe als auch
den Gechmack verlieren. Bei weißen Früchten und Pilzen da-
gegen dürfen keinesfalls vernierte Dosen verwendet werden, da
die Früchte hierbei bitteren Geschmack annehmen.
Es gibt eine Anzahl von Gegenständen, die auch den Lebens-
mitteln näherstehen, nämlich solche tierischen Ursprungs, die
durch ihren eigenen Geruch die Genußmittel schädigen. So z. B.
gesalzene und verpackte Häute, Kälbermägen, Rückstände der
Lederleimfabrikation usw.; für diese bestehen besondere Be-
stimmungen in der HKEisenbahn-Verkehrsordnung. Namentlich
müssen sie in starken Holzbehältern aufgeliefert werden, auch
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