Das Meer veranlaßt wohl die Vermehrung der Seestaa-
ten, aber selbst schafft es durch seinen Raum keine neuen poli-
tischen‘ Gebilde. Jeder selbständige Meeresraum, auch der
kleinste, entbehrt der charakteristischen Seite der Landräume,
durch irgendwelche Grenzfestsetzungen in kleinere oder größere
Oberhoheitsgebiete zergliedert zu werden. Kein Meeresraum kann
in politische Teile zerfallen; da er eigentlich weder geschlossen
noch geöffnet werden kann. Schon die alten Römer sagten: „Mare
natura omnibus patet.‘‘ Völlig der Natur läuft es zuwider, wenn
irgend ein Meeresbecken, selbst wenn es auf allen Seiten von
ein- und derselben politischen Macht begrenzt wird, als „Eigen-
tumsmeer‘‘ des betreffenden Staates betrachtet wird, wie solche
Meeresteile von Perels im „Internationalen öffentlichen Seerecht
der Gegenwart‘ bezeichnet werden. Die Macht auf der See geht,
im Grunde genommen, nirgend weiter als sie von Kanonen be-
herrscht wird. Wenn England auch die Weltherrschaft zur See
besitzt, die durch viele Kolonien und Stützpunkte gesichert ist,
wodurch ihm vor allem eine schnelle Konzentration von Schiffen
an irgendwelchen Punkten der Erde ermöglicht wird, ist es ihm
doch unmöglich, irgend ein großes Ozeangebiet nach seiner ganzen
Ausdehnung zu beherrschen, selbst nicht einmal den Indischen
Ozean, obwohl sich seine Gestade zu einem „Britischen Indiameer-
reich‘ ausgebildet haben. Dadurch wird aber auch andern see-
tüchtigen Völkern die Möglichkeit gegeben, sich zur Seemacht zu
entwickeln, und wo es engbegrenzte politische Verhältnisse, wie
bei den Niederlanden, bei Norwegen, bei Dänemark, nicht er-
lauben, sieht man doch das Streben, sich durch Seehandel und
Seeverkehr einige Macht zu sichern.
Die Entwicklung der heutigen Volkswirtschaft führte die Groß-
staaten zur See und zwang sie, Seemacht zu werden. Günstiger