Object: Weltporto-Reform

203 
Pennyporto anwenden wollen, irgend ein Hindernis in den Weg 
zu legen. Neuseeland z.. B. wollte das vor einiger Zeit, aber 
die andern Länder gingen nicht darauf ein, obwohl sie nicht 
genötigt wurden, auch ihrerseits in der Richtung nach Neusee 
land eine gleiche Herabsetzung eintreten zu lassen. Man trug 
hier also Bedenken, einen Portounterschied von 15 Centimes in 
beiden Richtungen zu genehmigen, und trug andererseits nicht 
Bedenken, Portounterschiede von 25 bis 75 Centimes oder gar 
von 9 —10 Franken gutzuheissen. Da hätte man schon konse 
quenter sein müssen! 
Die Zugestehung verschiedener Gewichtseinheiten bedeutet 
auch einen Differentialtarif im Porto je nach der Richtung. 
lischeu Kolonien und in den Vereinigten Staaten wird statt 20 g stets 
1 Unze (= 28,34 g) als Gewichtseinheit angesetzt, also dem Publikum ein 
grosser Vorzug eingeräumt, sodass 10 Unzen (283,4 g) nach dem englischen 
Weltporjotarif bloss 16 d — 1,36 M kosten, nach dem Normaltarif aber 
stellen sich 283,4 g auf 2,35 Pr. oder 1,90 M, d. h. um 44 Pf. oder 30% 
höher. Dieser Normaltarif mit dem 20 g-Gewicht, dessen Gegenwerte 
für 25 und 15 Centimes ich zugleich angebe, besteht; in Deutschland mit 
seinen Schutzgebieten (20 Pf.; 10 Pf.), in Österreich-Ungarn mit 
Bosnien und Herzegowina (25 und 15 Heller), in 0 Ländern mit der 
Franken Währung; Belgien, Bulgarien, Spanien, Luxemburg. 
Rumänien und der Schweiz (25 und 15 Centimes), in Dänemark, 
Schweden und Norwegen (20 Oere und 10 Oere), in Holland mit seinen 
Schutzgebieten (I2V2 und 7‘/-2 Cents), in Portugal (50 Reis und 30 Reis 1 
und seinen Kolonien, in England (2 l /a und P/2 d), Britisch-Indien 
(2'/a und P/2 Anna = Pence) nebst Zanzibar, Canada (5 Cents und 3 Cents 1 
und verschiedenen anderen englischen Kolonien (Gibraltar, Malta, Süd- 
Nigeria, Falklandsinseln, Goldküste, Jamaica, Guayana, Ceylon, Hongkong, 
Straits Settlements, in entsprechender Landesmünze) und in Ägypten 
(10 und 6 Milliemes). Ferner in den Vereinigten Staaten (5 und 3 Cents), 
in Bolivia (10 und 6 Centavos) und Chile (15 und 10 Centavos), in Japan 
und Korea (10 Sen und Ö Sen; 20 g Gewichtseinheit) und wohl auch noch 
in manchen anderen Ländern, deren vollzählige Feststellung arrs den lücken 
haften amtlichen Quellen mir nicht möglich war. 
2. Tarif: einheitlich je 25 Centimes für je 15 g (ln britischen Ländern 
Vä Unze = 14,17 g) werden erhoben: in Griechenland, Italien (mit den 
Kolonien Benadir und Erythräa), Montenegro und Russland; ferner in 
Britisch-Stidafrika (Betschuanaland, Süd-Rhodesia, Kapland, Natal, 
Zululand, Oranjeflusskolonie, Transvaal), im Kongostaat, in Liberia 
und in Mozambique (portugiesisch); in Argentinien, Brasilien, 
Columbien, Ecuador, Paraguay, Peru, in Nicaragua, Costa Rica 
und San Domingo, sowie Haiti; in Persien, Siam, Britisch-Nord-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.