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Pennyporto anwenden wollen, irgend ein Hindernis in den Weg
zu legen. Neuseeland z.. B. wollte das vor einiger Zeit, aber
die andern Länder gingen nicht darauf ein, obwohl sie nicht
genötigt wurden, auch ihrerseits in der Richtung nach Neusee
land eine gleiche Herabsetzung eintreten zu lassen. Man trug
hier also Bedenken, einen Portounterschied von 15 Centimes in
beiden Richtungen zu genehmigen, und trug andererseits nicht
Bedenken, Portounterschiede von 25 bis 75 Centimes oder gar
von 9 —10 Franken gutzuheissen. Da hätte man schon konse
quenter sein müssen!
Die Zugestehung verschiedener Gewichtseinheiten bedeutet
auch einen Differentialtarif im Porto je nach der Richtung.
lischeu Kolonien und in den Vereinigten Staaten wird statt 20 g stets
1 Unze (= 28,34 g) als Gewichtseinheit angesetzt, also dem Publikum ein
grosser Vorzug eingeräumt, sodass 10 Unzen (283,4 g) nach dem englischen
Weltporjotarif bloss 16 d — 1,36 M kosten, nach dem Normaltarif aber
stellen sich 283,4 g auf 2,35 Pr. oder 1,90 M, d. h. um 44 Pf. oder 30%
höher. Dieser Normaltarif mit dem 20 g-Gewicht, dessen Gegenwerte
für 25 und 15 Centimes ich zugleich angebe, besteht; in Deutschland mit
seinen Schutzgebieten (20 Pf.; 10 Pf.), in Österreich-Ungarn mit
Bosnien und Herzegowina (25 und 15 Heller), in 0 Ländern mit der
Franken Währung; Belgien, Bulgarien, Spanien, Luxemburg.
Rumänien und der Schweiz (25 und 15 Centimes), in Dänemark,
Schweden und Norwegen (20 Oere und 10 Oere), in Holland mit seinen
Schutzgebieten (I2V2 und 7‘/-2 Cents), in Portugal (50 Reis und 30 Reis 1
und seinen Kolonien, in England (2 l /a und P/2 d), Britisch-Indien
(2'/a und P/2 Anna = Pence) nebst Zanzibar, Canada (5 Cents und 3 Cents 1
und verschiedenen anderen englischen Kolonien (Gibraltar, Malta, Süd-
Nigeria, Falklandsinseln, Goldküste, Jamaica, Guayana, Ceylon, Hongkong,
Straits Settlements, in entsprechender Landesmünze) und in Ägypten
(10 und 6 Milliemes). Ferner in den Vereinigten Staaten (5 und 3 Cents),
in Bolivia (10 und 6 Centavos) und Chile (15 und 10 Centavos), in Japan
und Korea (10 Sen und Ö Sen; 20 g Gewichtseinheit) und wohl auch noch
in manchen anderen Ländern, deren vollzählige Feststellung arrs den lücken
haften amtlichen Quellen mir nicht möglich war.
2. Tarif: einheitlich je 25 Centimes für je 15 g (ln britischen Ländern
Vä Unze = 14,17 g) werden erhoben: in Griechenland, Italien (mit den
Kolonien Benadir und Erythräa), Montenegro und Russland; ferner in
Britisch-Stidafrika (Betschuanaland, Süd-Rhodesia, Kapland, Natal,
Zululand, Oranjeflusskolonie, Transvaal), im Kongostaat, in Liberia
und in Mozambique (portugiesisch); in Argentinien, Brasilien,
Columbien, Ecuador, Paraguay, Peru, in Nicaragua, Costa Rica
und San Domingo, sowie Haiti; in Persien, Siam, Britisch-Nord-