2,
die zur Ruhe gekommene stationäre Bevölkerung charakterisiert, deren Ge-
burten jeweilen gerade den Abfall durch Sterbefälle decken.
Die mitgeteilten Zahlen geben Auskunft über die Höhe des bei Durch-
führung der Altersversicherung nach dem reinen Umlageverfahren erforder-
lichen Kopfbeitrages. Bei vorschüssiger Zahlung der Beiträge und Renten
würde für eine Altersrente von Fr. 100 der Umlagebeitrag betragen:
für Männer
Fr.
9.35
13.32
16. 30
16. 34
15. 60
15.89
Er
1920 .
1950 .
1975
1977
2000
OA
‚1.84
15.18
19.42
19. 88
17. 96
18. 55
Diese Ergebnisse zeigen mit aller Deutlichkeit, wie gefährlich es wäre,
einzig auf Grund der gegenwärtigen Altersverteilung der Schweizerbevölke-
rung die Kosten der Alters- und Hinterlassenenversicherung abschätzen zu
wollen. Wir unterstreichen das Ergebnis, dass der Umlagebeitrag für die Alters-
rentenversicherung im Beharrungszustand um 70 % bei den Männern und um
64 % bei den Frauen höher sein wird, als er nach der Bevölkerungsstruktur
von Ende 1920 ausfallen würde. Es haben also diejenigen unrecht, welche be-
haupten, bei voller Übernahme der Eintrittsgeneration mit allen Greisen
und Greisinnen stehe die Altersversicherung des Bundes von Anfang an ım
Beharrungszustand.
Die zu erwartenden grossen Verschiebungen im Rentnerverhältnis der
schweizerischen Bevölkerung im Laufe der kommenden Dezennien gewinnen
übrigens an Interesse, wenn man sie mit den bereits bestehenden örtlichen
Schwankungen in der Altersstruktur unserer Bevölkerung vergleicht. Stellt
man für jeden unserer 25 Kantone und Halbkantone die anlässlich der letzten
Volkszählung ermittelten Greise (65 und mehr Jahre alten Personen) der Zahl
"A Jahre alten Personen gegenüber, so ergibt sich nachstehende Über-
z1cht.