Full text: Wirtschaftlichkeitslehre

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auch nichts anderes von der Rationalisierung als dieser Geist in den 
europäischen Betrieben herrschend wird, dann wird es hier mit der 
Wirtschaft vorangehen; Unternehmer und Arbeiter, vor allem die 
beiderseitigen Führer, sollten daher endlich umlernen, denn dieser 
Geist des sozialen Solidarismus ist nicht wie manch andere Mittel 
der Rationalisierung an spezifisch amerikanische Voraussetzungen 
gebunden, sondern kann auch in kleinen Wirtschaftsgebieten, auch 
in kleineren Betrieben durchaus mit Erfolg angewendet werden. . 
Gewinn- und Kapitalsbeteiligung. 
Nun gibt uns Amerika, in geringerem Maße aber auch England 
und Frankreich, noch ein. Mittel der »sozialen Rationalisierung« an 
die Hand: die Gewinn- und Kapitalsbeteiligung der Arbeiter 
und Angestellten, eine Einrichtung, die in Mitteleuropa noch viel zu 
wenig Beachtung findet und wie wenig andere geeignet ist, sozial- 
osychologisch äußerst günstig zu wirken. In England gibt es seit 
langem eine eigene Co-partnership-Society, in Frankreich noch länger 
aäine »Societ& pour la participation aux benefices«; beide Vereine 
zeben Monatsschriften heraus, studieren das Problem im In- und 
Auslande, empfehlen es den eigenen Unternehmungen, . hüten sich 
aber, irgend einen äußeren Zwang vorzuschlagen. In England war 
die eine. oder andere Art der Co-partnership 1926 in rund 300 Be- 
‚rieben mit rund 400.000 Arbeitern. (etwa 8 Prozent der Arbeiter- 
schaft) eingeführt. 
{n Frankreich wurde 1917 ein Gesetz geschaffen, welches die 
Aktiengesellschaften ermächtigt, eine Gewinnbeteiligung in Verbindung 
mit der Ausgabe von Arbeiteraktien (actions de travail) zu schaffen; 
im Motivenberichte dieses Gesetzes heißt es, daß die Arbeiter ein 
»benso notwendiger Produktionsfaktor seien. wie das Kapital, daher 
auch einen Anteil an dem Ertrage des Unternehmens erhalten sollen. 
Die Arbeiteraktionäre werden in eine Association zusammenge- 
schlossen, die Aktien unentgeltlich ausgegeben (was wir für einen 
sozialpsychologischen Fehler halten), lauten auf Namen und sind 
nicht übertragbar (ebenfalls ein Fehler). Die Arbeiter sollten die Aktien 
kaufen können, allerdings etwas unter pari unter dem Kurse, sich 
nicht als »Beschenkte« fühlen (patriarchalisches Prinzip!) und über 
die Aktien frei verfügen können; höchstens wäre ein Rückkaufrecht 
der Gesellschaft zuzulassen. Daß die Arbeiteraktionäre eine Ver- 
tiretung‘ in den Verwaltungsrat wählen, ist recht und billig, übrigens
	        
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