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auch nichts anderes von der Rationalisierung als dieser Geist in den
europäischen Betrieben herrschend wird, dann wird es hier mit der
Wirtschaft vorangehen; Unternehmer und Arbeiter, vor allem die
beiderseitigen Führer, sollten daher endlich umlernen, denn dieser
Geist des sozialen Solidarismus ist nicht wie manch andere Mittel
der Rationalisierung an spezifisch amerikanische Voraussetzungen
gebunden, sondern kann auch in kleinen Wirtschaftsgebieten, auch
in kleineren Betrieben durchaus mit Erfolg angewendet werden. .
Gewinn- und Kapitalsbeteiligung.
Nun gibt uns Amerika, in geringerem Maße aber auch England
und Frankreich, noch ein. Mittel der »sozialen Rationalisierung« an
die Hand: die Gewinn- und Kapitalsbeteiligung der Arbeiter
und Angestellten, eine Einrichtung, die in Mitteleuropa noch viel zu
wenig Beachtung findet und wie wenig andere geeignet ist, sozial-
osychologisch äußerst günstig zu wirken. In England gibt es seit
langem eine eigene Co-partnership-Society, in Frankreich noch länger
aäine »Societ& pour la participation aux benefices«; beide Vereine
zeben Monatsschriften heraus, studieren das Problem im In- und
Auslande, empfehlen es den eigenen Unternehmungen, . hüten sich
aber, irgend einen äußeren Zwang vorzuschlagen. In England war
die eine. oder andere Art der Co-partnership 1926 in rund 300 Be-
‚rieben mit rund 400.000 Arbeitern. (etwa 8 Prozent der Arbeiter-
schaft) eingeführt.
{n Frankreich wurde 1917 ein Gesetz geschaffen, welches die
Aktiengesellschaften ermächtigt, eine Gewinnbeteiligung in Verbindung
mit der Ausgabe von Arbeiteraktien (actions de travail) zu schaffen;
im Motivenberichte dieses Gesetzes heißt es, daß die Arbeiter ein
»benso notwendiger Produktionsfaktor seien. wie das Kapital, daher
auch einen Anteil an dem Ertrage des Unternehmens erhalten sollen.
Die Arbeiteraktionäre werden in eine Association zusammenge-
schlossen, die Aktien unentgeltlich ausgegeben (was wir für einen
sozialpsychologischen Fehler halten), lauten auf Namen und sind
nicht übertragbar (ebenfalls ein Fehler). Die Arbeiter sollten die Aktien
kaufen können, allerdings etwas unter pari unter dem Kurse, sich
nicht als »Beschenkte« fühlen (patriarchalisches Prinzip!) und über
die Aktien frei verfügen können; höchstens wäre ein Rückkaufrecht
der Gesellschaft zuzulassen. Daß die Arbeiteraktionäre eine Ver-
tiretung‘ in den Verwaltungsrat wählen, ist recht und billig, übrigens