Full text: Wirtschaftlichkeitslehre

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wenn die ohnehin bescheidenen Erfolge rationelleren Wirtschaftens 
von dem Moloch Staat weggeschnappt und in unwirtschaftlicher 
eigener Gebarung . wieder leichter Hand vergeudet werden? Dann 
wäre es wahrlich besser, jeder wirtschaftete so wie bisher, schlecht 
und recht, im Endeffekte bliebe seine Lage ja doch die gleiche. 
Freilich, wer auf dem erhabenen Standpunkte der Kirchenväter. 
ist, daß Kirche und Staat »societates perfectae« seien, oder wer, 
wie z. B. Prof. O. Spann, den Staat als »Ganzheit« weit vor 
allen einzelnen rangieren läßt, der wird sich gar nicht erst mit 
rationeller Reform der Öffentlichen Verwaltung und des Staats- 
betriebes, des Parlamentarismus abmühen — es ist ja ohnehin 
alles am besten eingerichtet! Daß die Wirtschaft unter den tatsäch- 
lichen Mißständen arg leidet, kann man, auch wenn man noch so 
rosig färbende Brillen aufsetzt, nicht leugnen und wird am Ende 
doch gezwungen sein, sein Gewissen als Abgeordneter oder Mann 
der Regierung zu erforschen, ob man nicht Schuld trage an 
diesem oder jenem Übel und ob man nicht als Volksbeauftragter 
die heilige Pflicht habe, positiven Reformen zuzustimmen und für 
ihre Durchführung tätig zu sein. 
Wir schreiten daher nicht ohne jede Hoffnung an die Bespre- 
chung jener Maßregeln, die in Österreich und anderswo vorge- 
schlagen wurden, um auch den Staatsbetrieb in das Fahrwasser der 
xationalisierung zu lenken. 
Bei allen diesen Betrachtungen ist davon auszugehen, daß Staat 
und Volk im Grund dasselbe sind, daß Staatswirtschaft und 
Volkswirtschaft sich gegenseitig bedingen, im Guten wie im 
Schlechten, daß daher keine gute Staatswirtschaft ohne gute Volks- 
wirtschaft und umgekehrt denkbar ist. 
In der Staatswirtschaft sind folgende Hauptthemen zu erörtern: 
die ‘Verfassung, die allgemeine Verwaltung, die Finanzverwaltung 
ınd- die parlamentarischen: Vertretungskörper. 
Im Hinblick auf die Verfassung ist es von selbst einleuchtend, 
jaß eine möglichst zentrale, einheitliche Verfassung weit ratio- 
neller wirkt als irgend eine Form des »Bundesstaates«. (Eine andere 
Verfassungsfrage, die nach der Staatsform, spielt unseres Erachtens 
heutzutage eine geringe praktische Rolle; weit wichtiger ist, wie 
wir sehen werden, die tatsächliche Gebarung in der Staatsver- 
waltung.) In Deutschland sind seit einiger Zeit ernste Bestrebungen 
im Zuge, die Verfassung im Sinne einer. Annäherung an den Ein-
	        
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