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wenn die ohnehin bescheidenen Erfolge rationelleren Wirtschaftens
von dem Moloch Staat weggeschnappt und in unwirtschaftlicher
eigener Gebarung . wieder leichter Hand vergeudet werden? Dann
wäre es wahrlich besser, jeder wirtschaftete so wie bisher, schlecht
und recht, im Endeffekte bliebe seine Lage ja doch die gleiche.
Freilich, wer auf dem erhabenen Standpunkte der Kirchenväter.
ist, daß Kirche und Staat »societates perfectae« seien, oder wer,
wie z. B. Prof. O. Spann, den Staat als »Ganzheit« weit vor
allen einzelnen rangieren läßt, der wird sich gar nicht erst mit
rationeller Reform der Öffentlichen Verwaltung und des Staats-
betriebes, des Parlamentarismus abmühen — es ist ja ohnehin
alles am besten eingerichtet! Daß die Wirtschaft unter den tatsäch-
lichen Mißständen arg leidet, kann man, auch wenn man noch so
rosig färbende Brillen aufsetzt, nicht leugnen und wird am Ende
doch gezwungen sein, sein Gewissen als Abgeordneter oder Mann
der Regierung zu erforschen, ob man nicht Schuld trage an
diesem oder jenem Übel und ob man nicht als Volksbeauftragter
die heilige Pflicht habe, positiven Reformen zuzustimmen und für
ihre Durchführung tätig zu sein.
Wir schreiten daher nicht ohne jede Hoffnung an die Bespre-
chung jener Maßregeln, die in Österreich und anderswo vorge-
schlagen wurden, um auch den Staatsbetrieb in das Fahrwasser der
xationalisierung zu lenken.
Bei allen diesen Betrachtungen ist davon auszugehen, daß Staat
und Volk im Grund dasselbe sind, daß Staatswirtschaft und
Volkswirtschaft sich gegenseitig bedingen, im Guten wie im
Schlechten, daß daher keine gute Staatswirtschaft ohne gute Volks-
wirtschaft und umgekehrt denkbar ist.
In der Staatswirtschaft sind folgende Hauptthemen zu erörtern:
die ‘Verfassung, die allgemeine Verwaltung, die Finanzverwaltung
ınd- die parlamentarischen: Vertretungskörper.
Im Hinblick auf die Verfassung ist es von selbst einleuchtend,
jaß eine möglichst zentrale, einheitliche Verfassung weit ratio-
neller wirkt als irgend eine Form des »Bundesstaates«. (Eine andere
Verfassungsfrage, die nach der Staatsform, spielt unseres Erachtens
heutzutage eine geringe praktische Rolle; weit wichtiger ist, wie
wir sehen werden, die tatsächliche Gebarung in der Staatsver-
waltung.) In Deutschland sind seit einiger Zeit ernste Bestrebungen
im Zuge, die Verfassung im Sinne einer. Annäherung an den Ein-