Full text: Die wirtschaftliche Konzentration

Der Zusammenschluß durch Bildung einer Haltegesellschaft "29 
fabrik wird zweckmäßigerweise durch Errichtung einer eigenen Aktien- 
gesellschaft die formelle Selbständigkeit verliehen, weil sie anderen 
Gesetzen untersteht und besonders anders geartete Steuern zu tragen 
hat, aber auch deshalb, weil ihr im Namen und in der Zusammensetzung 
les Verwaltungsrates ein nationaler Charakter gegeben. werden kann, 
der bei Bewerbung um öffentliche Lieferungen und selbst um private 
Bestellungen nützlich ist. Die Muttergesellschaft behält aber Einfluß 
und Gewinnbeteiligung, indem sie schon bei der Gründung die Mehrheit 
der Aktien der Tochterunternehmungen in ihr Portefeuille hinterlegt. 
Eine Produktionsunternehmung kann auch durch Erwerbung von 
Aktien konkurrierender Unternehmungen ihren Effektenbesitz so steigern, 
daß dagegen ihre Produktion zurücktritt und sogar ganz aufgegeben 
wird, sich also zur bloßen Haltegesellschaft entwickeln. Sie kann auch 
eine eigene Haltegesellschaft begründen, um neue Unternehmungen 
zu finanzieren, die Abnehmer der Erzeugnisse der Muttergesellschaft 
sein sollen, wie dies bei Kleinbahnen, Straßenbahnen, Elektrizitäts- 
werken, Kinos usw. von nur lokaler Bedeutung der Fall war, denn solche 
kleinere Unternehmungen profitieren auf diesem Wege von dem billigeren 
Kredit der von’der Muttergesellschaft patronisierten Haltegesellschaft. 
Auch das Bestreben, das Kapital des Produktionsunternehmens einer 
dauernden Festlegung in Effekten zu entziehen oder das Risiko 
des Effektenbesitzes durch eine Verteilung desselben zu vermindern, 
führt zur Schaffung von Haltegesellschaften. Die Initiative kann aber 
auch von unten ausgehen, indem sich mehrere Produktionsunter- 
nehmungen behufs Einheitlichkeit der Geschäftsführung eine Halte- 
gesellschaft überordnen. Ein besonderer Fall hiefür war gegeben, als 
nach dem Zerfall Österreich-Ungarns die verschiedenen Betriebe einer 
Produktionsunternehmung in getrennten Staaten zu liegen kamen, 
daher zum Kern von selbständigen Aktiengesellschaften gemacht werden 
mußten, die aber im Interesse der geschäftlichen Kontinuität in einer 
Haltegesellschaft zusammengefaßt wurden. Dabei besteht der Vorteil, 
daß der Sitz der Haltegesellschaft leicht in ein beliebiges Land verlegt 
werden kann, wodurch politischen Gefahren und einer allzu hohen Be- 
steuerung ausgewichen werden kann. Die österreichisch-ungarischen 
Unternehmungen haben meistens einzelne Kantone der Schweiz (Glarus, 
Schaffhausen) zum Sitze der Haltegesellschaft gewählt, bei den amerika- 
nischen Trusts erfreut sich Jersey City einer besonderen Beliebtheit usw. 
Die Form der Haltegesellschaft gibt die Möglichkeit zu einer überaus 
vielfältigen Verschachtelung von Aktiengesellschaften, für welche die 
amerikanischen Eisenbahnen ein besonders lehrreiches Beispiel geben. 
Eine Haltegesellschaft z. B. besitzt die Mehrheit der Aktien mehrerer 
Produktionsunternehmungen (Eisenbahngesellschaften). Eine der letzteren 
kann ihre Anlagen an eine Betriebsgesellschaft verpachtet haben, die
	        
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