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hierfür sind nicht zwingend —, so müßte solche Arbeit gesetzlich
verboten werden. Wollte jemand einwenden, daß der Verdienst der
Ehefrauen für die Erhaltung der Familie erforderlich sei, so wäre dies
keine ernst zu nehmende Antwort; es verurteilte einfach die moderne
Industriewirtschaft, weil sie zur Fortführung ihrer Existenz der größten
Opfer an Kindern bedürfte und folglich selbstmörderisch sei. Ist
der Beruf der Schankmädchen gefährlich — und der Beweis hierfür ist
erdrückend —, so müßte der Staat dessen Ausübung untersagen. Die
Behauptung, daß eine derartige Gesetzgebung erst unternommen
werden könne, wenn die Frauen wahlberechtigt seien, hat keine
Überzeugungskraft. Ob das Wahlverfahren zum Parlament schlecht
oder gut ist, ändert nichts daran, daß dem Staate die zwingende
Pflicht obliegt, die Gesellschaft zu schützen. Er hat nach dem vorliegenden
Tatsachenmaterial zu handeln und für sein Tun die Verantwortung
zu tragen. Dies wird sofort klar, wenn wir die Frage formulieren,
die den Frauen gestellt werden würde, sobald sie das Wahlrecht
haben, nämlich: „Würdet ihr die Frauenarbeit in diesen oder jenen
gesundheitsschädlichen Berufen gutheißen?“ Eine bejahende Antwort
wäre der Wohlfahrt der Gesellschaft zuwider. Soll den Frauen
die Gleichberechtigung zugestanden werden, so darf dies nimmermehr
heißen, daß sie solche Dinge unter dem Gesichtspunkt ihrer scheinbaren
eigenen Interessen zu entscheiden haben sollen. Die Frauen
haben keine „Rechte“, die sie dazu berufen, die sozialen Zustände
zu verschlechtern und die selbstvernichtenden Tendenzen der Gesellschaft
zu verstärken.
Die Rassenveredelung ist deshalb eine Staatsangelegenheit. Allerdings
nur teilweise, denn hier findet die Nützlichkeit der Staatstätigkeit
ihre Grenzen. Bei der Erörterung von Fragen, die sich auf die
Qualität der Bevölkerung beziehen, haben wir es mit abstrakten
Staatsrechten zu tun, die, wären sie immerhin zugestanden, wegen der
unüberwindlichen praktischen Schwierigkeiten nie angewandt werden
könnten 1 . Doch gebietet seine Pflicht dem Staat, und es liegt auch
sehr wohl in dem Bereiche seiner Wirksamkeit, eine Methode individueller
Erziehung und Schulung einzuführen, die den Sinn für
Schönheit und Kraft so hegt und verfeinert, Bürge dafür zu sein,
1 Die beste Antwort auf Sir Francis Galton und die neue Schule der Rassenverbesserer
findet man in „Mankind in the Making“ von H. G. Wells.