Full text : Sozialismus und Regierung

8

hierfür  sind  nicht  zwingend  —,  so  müßte  solche  Arbeit  gesetzlich
verboten  werden.  Wollte  jemand  einwenden,  daß  der  Verdienst  der
Ehefrauen  für  die  Erhaltung  der  Familie  erforderlich  sei,  so  wäre  dies
keine  ernst  zu  nehmende  Antwort;  es  verurteilte  einfach  die  moderne
Industriewirtschaft,  weil  sie  zur  Fortführung  ihrer  Existenz  der  größten ­
  Opfer  an  Kindern  bedürfte  und  folglich  selbstmörderisch  sei.  Ist
der  Beruf  der  Schankmädchen  gefährlich  —  und  der  Beweis  hierfür  ist
erdrückend  —,  so  müßte  der  Staat  dessen  Ausübung  untersagen.  Die
Behauptung,  daß  eine  derartige  Gesetzgebung  erst  unternommen
werden  könne,  wenn  die  Frauen  wahlberechtigt  seien,  hat  keine
Überzeugungskraft.  Ob  das  Wahlverfahren  zum  Parlament  schlecht
oder  gut  ist,  ändert  nichts  daran,  daß  dem  Staate  die  zwingende
Pflicht  obliegt,  die  Gesellschaft  zu  schützen.  Er  hat  nach  dem  vorliegenden ­
  Tatsachenmaterial  zu  handeln  und  für  sein  Tun  die  Verantwortung ­
  zu  tragen.  Dies  wird  sofort  klar,  wenn  wir  die  Frage  formulieren, ­
  die  den  Frauen  gestellt  werden  würde,  sobald  sie  das  Wahlrecht
haben,  nämlich:  „Würdet  ihr  die  Frauenarbeit  in  diesen  oder  jenen
gesundheitsschädlichen  Berufen  gutheißen?“  Eine  bejahende  Antwort ­
  wäre  der  Wohlfahrt  der  Gesellschaft  zuwider.  Soll  den  Frauen
die  Gleichberechtigung  zugestanden  werden,  so  darf  dies  nimmermehr
heißen,  daß  sie  solche  Dinge  unter  dem  Gesichtspunkt  ihrer  scheinbaren ­
  eigenen  Interessen  zu  entscheiden  haben  sollen.  Die  Frauen
haben  keine  „Rechte“,  die  sie  dazu  berufen,  die  sozialen  Zustände
zu  verschlechtern  und  die  selbstvernichtenden  Tendenzen  der  Gesellschaft ­
  zu  verstärken.
Die  Rassenveredelung  ist  deshalb  eine  Staatsangelegenheit.  Allerdings ­
  nur  teilweise,  denn  hier  findet  die  Nützlichkeit  der  Staatstätigkeit ­
  ihre  Grenzen.  Bei  der  Erörterung  von  Fragen,  die  sich  auf  die
Qualität  der  Bevölkerung  beziehen,  haben  wir  es  mit  abstrakten
Staatsrechten  zu  tun,  die,  wären  sie  immerhin  zugestanden,  wegen  der
unüberwindlichen  praktischen  Schwierigkeiten  nie  angewandt  werden
könnten 1 .  Doch  gebietet  seine  Pflicht  dem  Staat,  und  es  liegt  auch
sehr  wohl  in  dem  Bereiche  seiner  Wirksamkeit,  eine  Methode  individueller ­
  Erziehung  und  Schulung  einzuführen,  die  den  Sinn  für
Schönheit  und  Kraft  so  hegt  und  verfeinert,  Bürge  dafür  zu  sein,
1  Die  beste  Antwort  auf  Sir  Francis  Galton  und  die  neue  Schule  der  Rassenverbesserer ­
  findet  man  in  „Mankind  in  the  Making“  von  H.  G.  Wells.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.