Natürlich war es zwecklos, einen speziellen Lehrplan für die
Schulen des Landes und einen besonderen für die der Städte auszuarbeiten,
Die Bevölkerung Transvaals ist hierzu noch nicht
sesshaft genug. Ausserdem soll in der Volkschule das Kind: so
erzogen werden, dass es sich im ganzen Lande und nicht nur in
einem Teile desselben zu Hause fühlt.
Auch konnte von pädagogischer Seite die Forderung der
Kommission nicht etwa dahin beantwortet werden, dass in der
Volksschule die Kinder für besondere Berufe ausgebildet werden
sollten.
Wohl kann die Volksschule im Kinde Lust und Liebe zu einem
oder dem andern Berufe erwecken; wohl kann sie auch in Beziehung
gebracht werden mit ihrer Umgebung und mit den allgemeinen
Umständen und Verhältnissen, unter welchen sich die Zukunft
des Kindes voraussichtlich abspielen wird. Aber sie bereitet
nicht zu besonderen Berufen vor, sie bildet keine Handwerker oder
Farmer aus.
Der hiermit bezeichneten Aufgabe in jeder Beziehung und
zwar auf durchaus pädagogischer Grundlage gerecht geworden zu
sein, ist das Verdienst der Verfasser des heutigen Lehrplans für
die Volksschulen Transyvaals und unter diesen ganz besonders des
Direktors des Unterrichtswesens.
In seiner Einleitung zum Lehrplan für die Volksschulen geht
Mr. J. E. Adamson, der Direktor des Unterrichtswesens. von der
Erfahrung aus,
Er sagt, die Erfahrung lehre, dass die 8 Schuljahre, die in
den meisten Ländern zwischen dem 6. und TI4, Lebensjahre lägen,
für die gestellte Aufgabe nur kurz bemessen seien. Sie müssten
ausgefüllt werden mit dem Lernen der Fächer, welche zu wissen
man von jedem Staatsbürger erwarten könne.
Diese Fächer seien heute fast in allen Volksschulen der Welt
dieselben. Ein Volksschul-Lehrplan müsse nach allgemeinem Dafürhalten
zum mindesten enthalten :
l. einen Kursus in gewissen instrumentalen Fächern, wie
a) Anschauungsunterricht, d. h. Beobachtung, Beurteilung
und Schlussziehune.