Auslandsanleihen von Kreditinstituten, 101
8 % Municipally Secured Gold Bonds der Deutschen Hypotheken-
bank (Meiningen) sind, so sind doch wohl größere Beträge unter
der Hand in den Vereinigten Staaten untergebracht worden. In
der Schrift „The Balance of International Payments of the United
States in 1926“ von Ray Hall wird angegeben, daß in den Ver-
einigten Staaten unter der Hand einmal 9 Mill. X und einmal
10,8 Mill. A Obligationen der Gemeinschaftsgruppe untergebracht
worden seien.
Die Preußische Hypotheken-Actien-Bank
hat in Schweden im Juli 1926 4 Mill. 4 Goldpfandbriefe und in
Holland im März 1927 6 Mill. 4 Kommunalobligationen auflegen
lassen. Außerdem hat sie durch ihre schwedischen Beziehungen
(ihr Aktienkapital ist zum erheblichen Teil in schwedische Hände
übergegangen) mit Erfolg freihändig Pfandbriefe im Auslande ab-
gesetzt. Die Tilgung der erwähnten Pfandbriefe wie der Kom-
munalobligationen erfolgt durch Rückkauf oder Auslosung nach
Ermessen der Gesellschaft. Es ist lediglich die Bestimmung ge-
troffen, daß eine Gesamtkündigung oder Auslosung der Pfand-
briefe nicht vor dem 31. Juli 1931, der Kommunalobligationen
nicht vor dem 80. April 1932 erfolgen darf, und daß die Tilgung
der Kommunalobligationen bis spätestens 1. März 1962 durch-
geführt sein muß. Vor dem 31. Juli 1931 darf eine Auslosung der
Pfandbriefe nur in Höhe der Beträge erfolgen, die auf Deckungs-
hypotheken durch Tilgungsbeträge oder außergewöhnliche Rück-
zahlungen bei der Gesellschaft eingegangen sind. Ebenso darf eine
Auslosung der Kommunalobligationen vor dem 30. April 19832 nur
in Höhe der Beträge erfolgen, die bei der Gesellschaft durch Amor-
tisation oder außergewöhnliche Rückzahlungen von Gemeinde-
darlehen eingegangen sind, die aus dem Erlös der Kommunalobli-
gationen gewährt worden sind. Sowohl bei den Pfandbriefen wie
bei den Kommunalobligationen erfolgt die Gesamtkündigung oder
Auslosung zu jedem Quartalsletzten mit dreimonatiger Voranzeige.
Die Preußische Central-Bodenkredit A.-G. hat
im Dezember 1926 16 Mill. 4 7 % kapitalertragssteuerfreie Gold-
pfandbriefe in der Weise im Ausland begeben, daß 3 Mill. M in
Schweden zu 98 % aufgelegt und 13 Mill. X von N. M. Rothschild
& Sons in London fest übernommen wurden. Für die letzteren sind
auf den Namen lautende Zertifikate ausgestellt, die seit dem
8. April 1927 an der Londoner Börse zum Handel zugelassen sind;
die in Schweden begebenen Pfandbriefe können in solche an der
Londoner Börse gehandelte Zertifikate umgetauscht werden. Die
Pfandbriefe können erstmalig zum 2. Januar 1932 mit 30tägiger
Kündigungsfrist ganz oder zum Teil gekündigt werden, und zwar
zu jedem Quartalsersten. Ein Tilgungsplan ist nicht vereinbart,
so daß die Tilgung ganz nach dem Ermessen der Bank erfolgt, und
zwar durch Rückkauf oder Auslosung zum Nennwert. Sie muß