Anhang.
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abschlusses, der Anleihensbegebung und der Titellieferung einen effektiven
Ertrag von 800,000,000 Goldmark oder deren Gegenwert ergibt. Gemäß
Vereinbarung wird die Anleihe in Amerika, England, Belgien, Frankreich,
Holland, Italien, Schweden, in der Schweiz und in Deutschland selber in
den für jedes dieser Länder bestimmten Teilbeträgen emittiert,
Kapital und Zinsen der Anleihe sind von allen gegenwärtigen und
künftigen deutschen Steuern und Abgaben irgendwelcher Art befreit.
Die Anleihe soll dem doppelten Zweck dienen, die Stabilisierung der
deutschen Währung zu sichern und während der ersten Zeit des wirtschaft-
lichen Wiederaufbaues die notwendigen Warenimporte nach Deutschland
zu finanzieren,
Die Anleibe bildet eine direkte Schuld des Deutschen Reiches; sie wird
für Zinsendienst und Kapitaltilgung sichergestellt gemäß den Bestimmungen
der „Allgemeinen Verpflichtung“ (General Bond) der Deutschen Regierung:
a) generell auf dem gesamten Vermögen und den Einkünften des Deut-
schen Reiches,
durch ein besonderes erstes Pfandrecht auf die gemäß dem Dawes-
Plan von Deutschland an den Generalagenten zu leistenden perio-
dischen Reparationszahlungen, für welche Deutschland und die das-
selbe bildenden Einzelstaaten mit ihre gesamten Vermögen und Ein-
künften an erster Stelle haften,
durch ein erstes Pfandrecht auf die Brutto-Einnahmen der Deutschen
Regierung, herrührend aus den Zöllen, aus den Steuern auf Tabak,
Bier und Zucker und endlich auf die Netto-Einnahmen aus dem
Alkoholmonopol.
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Die für den Zinsen- und Tilgungsdienst der Anleihe benötigte jährliche
Summe beträgt ca. Goldmark 90,000,000. Die jährlichen Einnahmen aus
den unter c) hievor erwähnten Quellen werden zurzeit auf über Goldmark
1.000.000,000 geschätzt.
Die Deutsche Regierung hat sich verpflichtet, auf die zugunsten der
Anleihe verpfändeten Einkünfte unter c) hievor keine weiteren Pfandrechte
zugunsten Dritter weder im Vorrecht noch im gleichen Range zu dem den
Obligationären der gegenwärtigen Anleihe gewährten Pfandrecht zu ge-
währen.
In der vorgenannten „Allgemeinen Verpflichtung“ sind drei Treu-
händer (Trustees) der Obligationäre, worunter der Generalagent für die
Renarationszahlungen, Herr Parker Gilbert, ernannt worden,
Die Tilgung der Anleihe erfolgt in 25 Jahren bis zum 15, Oktober 1949
durch einen Sinking Fund, dem jährlich 1% % des Anleihensbetrages plus
ersparte Zinsen überwiesen werden. Die Ziehungen finden jeweilen im
September statt, wobei die ausgelosten Titel am nächstfolgenden 15, Oktober
zur Rückzahlung fällig werden. Den Treuhändern steht indessen das Recht
zu, die planmäßig zu tilgenden Titel, statt sie auszulosen. im freien Markt
zurückzukaufen, sofern sie unter pari erhältlich sind,
Die Deutsche Regierung wird den Treuhändern die für die Verzinsung
und plahmäßige Tilgung der Anleihe erforderlichen Beträge anschaffen,
und zwar in monatlichen Raten von je einem Zwölftel der für den Anleihens-
dienst. eines Jahres benötigten Summe.
Gemäß Verständigung zwischen der Reparationskommission und der
Deutschen Regierung hat der Geldbedarf für den Anjleihensdienst ein
absolutes Vorrecht vor den Reparationszahlungen.