Object: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

7. Kap. Familie, Familienleben nnd Gesetze über die Familie. 115 
Nisse eingelebt hat, sehr häufig vor, daß ein verheirateter Sohn oder auch eine 
»erheiratete Tochter mit den Eltern in gemeinschaftlichem Haushalt lebt Eine 
derartige Familie, welcher Le Play den Namen Stammfamilie (famille 
souche) beilegt >, umfaßt in der Regel 15-16 Personen, die meist drei 
simien aw% bier (Generationen angehören. %Benn 0. her %omilienöotei 
à Õ0 Jahre alt ist, sind möglicherweise noch seine im Austrag lebenden 
Eltern und wahrscheinlich seine Gattin, der älteste Sohn mit seiner Frau 
suns bis sechs unverheiratete Geschwister, zwei sonstige unverheiratete Verwandte 
und ein Knecht oder eine Magd mit dem dermaligen Leiter des wirtschaft- 
|4en Betriebes in einem ^ausn,ejen bereinigt. einigen %ren merben 
cme Kinder des jungen Paares hinzukommen und vielleicht ein oder der 
andere unverheiratete Verwandte, eine kinderlose Wittwe oder ein alter Jung 
geselle in das väterliche Haus zurückkehren. Inzwischen werden die alten Groß 
eltern gestorben sein und dieses oder jenes von den jungem Familiengliedern 
den häuslichen Herd verlasten haben. 
Tie Vortheile, welche aus einem derartigen Zusammenleben verschiedener 
Generationen erwachsen, sind von dreierlei Art. Zunächst herrscht in einem 
iolchen Hanse, in welchem alt und jung glücklich beisammen leben und sich 
allerlei Gelegenheit zu Belehrung und Unterhaltung bietet, ein frohes Treiben. 
Zweitens werden einer Wirtschaft, in welcher die meisten Arbeiten von Familien 
gliedern besorgt werden, manche Nachtheile und Schädigungen erspart bleiben, die 
anderwärts aus der Verwendung von Dienstboten und Lohnarbeitern erwachsen 
Sind, smb b,c Mitgiiebcr einer so Mlre^en Emilie bief weniger ber Gefahr 
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ih? ^ Menschen ln gemeinsamem Haushalt auch eine beträchtliche Er- 
ftarnlß erzielt. Wenn eine solche Familie von 15 Personen sich in drei 
Uvhalltungen vertheilte, so würden die Gesamtausgaben für Wohnung, Be- 
euchtung, Heizung, Kochen, Waschen und Reinigung verschiedener Gegenstände 
. îb gewisse andere Zwecke beinahe das Doppelte betragen, weil die ver- 
l Iledenen Geräthe und Vorrichtungen, die Dächer und Wände, die Möbel 
und Ausschmückungsgegenstände, das Feuerungsmaterial, die Töpfe und Pfannen 
ş' lü * ' ^klche für fünf Personen genügen, in gewissen Fällen auch für 
'> und in sehr vielen für 10 hinreichend sind. Ja es kommt nur sehr selten 
^or, daß alle diese Gegenstände gerade nur für fünf Menschen berechnet sind, 
gar nicht babón zu reden, daß in einem großen Haushalte eine größere Aus- 
1 Siehe die am Anfang dieses Kapitels citirten Werke Le Plays.
	        
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