Full text : Deutschlands Auslandsanleihen

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Deutschlands Auslandsanleihen.

leihestücken zum Nennwert. Die Barbeträge werden zum Ankauf von
Anleihestücken zu höchstens pari verwendet. Soweit dies innerhalb
sechs Monaten nach Einzahlung nicht möglich war, kann der Restbetrag
 mit Zustimmung der Gesellschaft zu Ankäufen über pari
verwendet werden. Andernfalls ist, wenn der Tilgungsfonds
300 000 $ übersteigt, der überschießende Betrag auf Wunsch der
Gesellschaft zurückzuzahlen, und die Gesellschaft ist bei Minderung
 des Tilgungsfonds durch neue Ankäufe stets nur zur Auftüllung
 des Fonds auf 500 000 $ verpflichtet.
Am 10. August 1927 ließ die Gesellschaft durch die National
City Co eine zweite Anleihe von 15 Mill. $, mit 6 % verzinslich,
 zu 951% % auflegen. Davon wurden 4 Mill. $ für Europa reserviert.
 Die Obligationen sind auf den 2, Mai 1927 datiert, die
Auflegung der Anleihe hat sich also stark verzögert. Bis 1. Mai
1952 sollen über 56 % der Anleihe durch einen halbjährlich einzuzahlenden
 kumulativen Tilgungsfonds getilgt sein. Eine vorzeitige
 Kündigung ist nur im ganzen zulässig mit 60tägiger Voranzeige;
 dabei ist bis 1. Mai 1932 eine Prämie von 2 % und bis
1. Mai 1942 eine Prämie von 1 % zu zahlen; nach diesem Termin
fällt die Prämie weg. Der Erlös der Anleihe ist für Betriebserweiterungen
 bestimmt. Die Ausgabe von weiteren 15 Mill. $
Obligationen ist vorbehalten.
DieBerlinerStädtischenElektrizitätswerke
A.-G. haben zur Finanzierung ihrer Erweiterungsbauten, in erster
Linie des Baus des neuen Großkraftwerks Klingenberg in Rummelsdurg,
 drei Auslandsanleihen aufgenommen, nämlich im November
1925 eine Anleihe von 30 Mill. sfr (von der 10 Mill. in Holland
untergebracht wurden), im Februar 1926 eine 2—3jährige Anleihe
von 3 Mill. $ und im Dezember 1926 eine langfristige Anleihe von
20 Mill. $ (von denen Holland 2 Mill. $ übernahm). Außerdem war
bereits, wie oben bemerkt (S. 28), der Erlös der von der Stadt Berlin
im Juli 1925 aufgenommenen Anleihe von 15 Mill. $ zum Teil für
die gleichen Zwecke bestimmt. Die Gesellschaft wurde im Jahre
1923 zwecks Pachtung der Städtischen Elektrizitätswerke und
ihrer Nebenbetriebe gegründet; diese waren im Jahre 1884 durch
die Allgemeine Elektrizitätsgesellschaft gegründet und im Jahre
1915 in städtische Verwaltung übernommen worden. Der Pachtvertrag
 läuft 50 Jahre. Das Versorgungsgebiet umfaßt Groß-Berlin
mit Ausnahme der 1920 eingemeindeten südlichen Vororte, ferner
zahlreiche Gemeinden in den Kreisen Beeskow-Storkow, Niederbarnim,
 Oberbarnim, Teltow. Der Pachtvertrag umfaßt sieben
Kraftwerke: Moabit, Öberspree, Rummelsburg, Charlottenburg,
Steglitz, Schiffbauerdamm und Mauerstraße. Die Stadt Berlin hat
die selbstschuldnerische Bürgschaft für Kapital und Zinsen der
ersten Anleihe übernommen. Dagegen ist die 3-Mill.-$-Anleihe
durch die Berliner Städtische Gaswerke A.-G. garantiert, eine Ge-
            
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