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Deutschlands Auslandsanleihen.
Belastung mit 123,5 Mill. 4 Industrieobligationen auf Grund des
Dawes-Planes, mit 10,5 Mill. $ Thyssen-Anleihe, mit 25 Mill. $
Anleihe der Rhein-Elbe-Union und mit etwa 24,5 Mill. 4 Hypo-
“heken. Die Hypothek erstreckt sich auf rund 12 000 ha verpfän-
jete Fläche und die darauf befindlichen zum Betrieb bestimmten
Anlagen, insbesondere Eisenwerke und Kohlenbergwerke.
Serie A und C sind mit nicht abtrennbaren Bezugsscheinen
auf eine Aktie im Nominalbetrag von 1000 M je Obligation von
1000 $ zum Bezugspreis von 297,50 $ (= 125 %) versehen; das
Bezugsrecht ist spätestens am 1. Juli 1929 auszuüben. Bei Serie B
kann eine 1000-AX-Aktie zu 125 % auf je 3000 MM his spätestens
31. Dezember 1929 bezogen werden.
Serie C wurde zunächst freihändig verkauft oder gegen
Thyssen-Obligationen umgetauscht. Als zum 1. Juli 1927 letztere
rekündigt wurden, standen noch 3680000 $ aus, und dem-
entsprechend waren noch 3811000 $ Serie C nicht ausgegeben.
Diese sind, zuzüglich 414 000 $ Obligationen, die sich im Besitz
der Vereinigten Stahlwerke befanden, am 11. August 1927 zur
Zeichnung aufgelegt worden, aber unter Wegfall des Aktien-
bezugsrechts (auch ohne Gewinnbeteiligungsrecht, im Gegensatz
zur 2. Anleihe der Serie A); im übrigen hat sich in der Laufzeit
und Tilgung nichts geändert.
Die Tilgung der Serie A erfolgt durch halbjährliche Auslosung
zu pari von 300 000 $ ab 1. Dezember 1926 bis einschließlich 1. De-
zember 1938, dann von 900 000 $ bis zur Fälligkeit (1. Juni 1951).
Für die Tilgung der Serie C werden halbjährlich 108 150 $ bzw.
324 450 $ zur Verfügung gestellt; die über 1000 $ hinausgehenden
Beträge werden entsprechend vorgetragen. Bei Auflegung der
restlichen 4225 000 $ waren von der Gesamtserie (10815 000 $)
also bereits 216 000 $ ausgelost, so daß nach der Auflegung im
yanzen nur 10599000 $ im Umlauf waren. Die Tilgung der
Serie B erfolgt in der Weise, daß innerhalb des Zeitraums vom
L. Juli 1932 bis 1. Juli 1941 ein Viertel und bis 1. Juli 1951 drei
Viertel zum Kurse von 102 % ausgelost werden; an Stelle der Aus-
ljosung ist Rückkauf zulässig,
Eine verstärkte Tilgung ist mit 30tägiger Voranzeige bei
Serie A und C bis 1. Juni 1931 zu 105 %, bis 1. Juni 1986 zu
103 %, bis 1. Juni 1941 zu 101 %, dann zu 100 % zulässig. Bei
Serie B ist dagegen eine verstärkte Tilgung erstmalig zum 1. Juli
1932 zulässig mit dreimonatiger Voranzeige, und zwar zu 102 %
wie die normale Tilgung.
Ende Juli 1927 erfolgte die Auflegung einer neuen An-
leihe Serie A in Höhe von 30 Mill. $, gleichfalls durch Dillon,
Read & Co. Von europäischen Bankfirmen wurden 10 Mill, $ über-
nommen. In den Niederlanden wurden 4,75 Mill. $ aufgelegt, in
Schweden 2.5 Mill. $: die restlichen 2.75 Mill. wurden von J. Henry