Full text: Sittlichkeit in Ziffern?

Prostitution. 
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kleideten, teureren nennen in Frankreich ihre ärmeren und 
schlechter gekleideten Kolleginnen verachtungsvoll pierreuses 
und werden von jenen mit dem Schimpfwort panaches zurück- 
gezahlt. Außerdem gibt es reine Wertbestimmungen, wie 
„femme d’un franc“, „femme de cinq francs“, „Tu es femme 
d’un franc!“ gilt als blutige Beleidigung ?46. In weiterer Hin- 
sicht sind auch starke nationale Milieuunterschiede zu be- 
merken. Schon der englische Botschaftsrat am Hofe Ludwig- 
Philipps, Lord Henry Lytton Bulwer, der Bruder des Roman- 
schriftstellers, stellt in seinen komparativen Studien über das 
französische und das englische Gesellschaftsleben fest, daß das 
Herabsinken der englischen und das der französischen Mäd- 
chen in die Niederungen des vielgeschlechtlichen Lebens nicht 
zu den gleichen Folgen führe. Die englische Dirne wird gott- 
und weltverlassen, sie verdummt und vertiert?47; die franzö- 
sische hingegen bewahrt‘ sich einen beträchtlichen Rest von Hu- 
manität und verliert selten das Streben nach sozialem Aufstieg, 
nach Kapillarität?48, Schreiber dieses ist um ein Dreiviertel- 
jahrhundert später bei Vergleichen zwischen der französischen 
Prostitution einerseits und der deutschen und italienischen 
andererseits zu ähnlichen Resultaten gelangt?49. 
Das wesentliche sozialethische Kriterium, das bei den minder- 
bemittelten Schichten der in Frage kommenden Mädchen in 
den meisten europäischen Ländern auch zum Kriterium der 
verwaltungstechnischen und polizeilichen Handhabung des 
Problems geworden ist, ist der Begriff der Käuflichkeit?50, 
7 6 Cesare Lombroso et Guglielmo Ferrero, La Femme crimi- 
nelle et la Prostituse, Paris 1896, Alcan, p. 566. — Für Deutschland vgl. 
Margarete Böhme, Tagebuch einer Verlorenen, 1. c., S. 148. 
247 Henry Lytton Bulwer, France social. litterary. political. Paris 
834, Baudry, p- 226. 
248 Bulwer, p. 226; Parent-Duchatelet, vol, I, p. 151. 
249 Robert Michels, Geschlechtsmoral, S. 33. 
250 Die Konvention der Untersagung jedes außerehelichen Beischlafs des 
„anständigen“ jungen Mädchens durch die Sitte liegt ohnehin durchaus
	        
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