Full text: Sittlichkeit in Ziffern?

Das „retrospektive‘“ Symptom. 
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pflegenden Geschlechtskranken mit hohen Geldbußen und, falls 
er Ansteckung verschuldet, mit Gefängnis? Bemerkenswert 
ist ferner, daß in Italien der neue Entwurf der faszistischen 
Regierung zu einer Revision des Strafgesetzbuches für die durch 
Geschlechtsverkehr innerhalb und außerhalb der Ehe erfolgte, 
zur Anzeige gebrachte Ansteckung eine Gefängnisstrafe bis zu 
zwei Jahren vorsieht 319, Zu einer wirklich wirksamen Be- 
kämpfung der Geschlechtskrankheiten würde aber wohl auch 
eine Bestrafung der geschlechtskranken Ammen sowie der 
Eltern eines syphilitischen Kindes, die diesem eine gesunde 
Amme verschaffen, gehören%2, Indes wird es sich im ganzen 
bei der bewußten oder selbst der fahrlässigen Übertragung 
der Geschlechtskrankheiten nur um eine kleine, statistisch 
sehr schwer faßbare Zahl von Fällen handeln. Bei der Mehr- 
zahl der Fälle werden derartige Krankheiten zweifellos un- 
bewußt, indem sich der Kranke nicht krank weiß oder sich 
nicht mehr krank wähnt, weitergegeben, ein medizinisches 
Preblem, da die Schwierigkeit der Diagnose bekanntlich auch 
einen großen Bruchteil der ärztlichen Voruntersuchungen in 
Heiratsfällen (Heiratsattest), die sonst durchaus rechtens ge- 
fordert werden, zum Scheitern bringen muß. 
Für das Gebiet der Unehelichkeit darf zu diesem Kapitel 
noch bemerkt werden, daß, insofern die Unbekümmertheit um 
die Folgen als kriterienbildendes Element der Unmoräl auf- 
gefaßt werden sollte, anbetrachts der inbrünstigen und zu allen 
Opfern bereiten Liebe, mit der gerade die unehelichen Mütter 
(und wie wir sahen, sogar einige Prostituierte) so häufig ihre 
sıs V, Terradez, El delito de contagio venereo, Boletin del Colegio 
de Abogatos, Madrid. Nov./Dez. 1926, p. 241—246. 
819 Progetto preliminare di um Nuovo Codice Penale. Roma, ottobre 1927, 
Anno V, p. 227. 
320 Louis Fiaux, L’int&grit& intersexuelle des peuples et les Gou- 
vernements, Paris 1910, Alcan, p. 669g. — V. Manzini, Trattato di diritto 
penale. 24 ed.. Torino 1922, VI, 5297, VII, z34, 135. Nr. x. 
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