Statistische Vorfragen.
23
wie bei den Mädchen der Unbemittelten %, Die Gerichtspraxis
hat verneint, sagt ein juristischer Sachverständiger, daß der
Geburteneinschränkung veranlaßt habe, daß dafür aber die unteren Klassen
;hr Geschäft der Kindererzeugung weiter fortgesetzt hätten und somit die
Gefahr der Degeneration des Menschengeschlechtes eher noch gewachsen sei.
Die Neomalthusianer ihrerseits geben die Geburtendifferenz zwischen den
beiden Klassen zwar zu, meinen aber, daß die höhere Natalität der unteren
Klassen durch die hohe Mortalität in den ersten Lebensjahren außer-
ordentlich reduziert würde. So zum Beispiel war in den Jahren 1905 bis
1909 in London die durchschnittliche Geburtenziffer der reichsten Distrikte
21,4, der ärmeren Distrikte 33,2 %/g9. Die Sterbeziffer war 12,4% 99 in den
reichen, 17,400 in den armen Distrikten, so daß die Bevölkerungs-
vermehrung zwar wohl in den armen Distrikten (15,8% ,0) stärker war als
in den reichen (9,4999), aber weitaus nicht der Geburtendifferenz entsprach.
(C. V. Drysdale, Neo-Malthusianism and eugenics, London 1912, Bell,
p. 16.)
21 Über die unehelichen Kinder adliger Frauen vgl. die „Neue Genera-
tion“ (Helene Stöcker), VI (1910), P- 517. Ein Erlaß des Ministers
des Innern von Dallwitz vom Jahre ı9gx1 beschäftigte sich mit den un-
ehelichen Kindern adliger Mütter. P. M. bemerkt dazu in einem Artikel:
Dallwitz reformator („Berliner Tageblatt“, 40. Jahrg., Nr 436, 28. August
1g1x): „Ist die Regelung dieser Frage wirklich so wichtig? Geschieht
es in Preußen so häufig, daß unverheiratete adlige Damen uneheliche
Kinder in die Welt setzen? So fragt man sich nicht nur respektvoll im
Inlande, sondern weniger respektvoll auch im Auslande, Siehe da, spottet
man, natürlich jenseits der schwarz-weißen Grenzpfähle, diese adligen Jung-
frauen! Man hätte es ihnen gar nicht zugetraut, daß sie ausgerechnet in
Preußen, diesem Lande der frommen Sitte, sich in stärkerem Maße an
der wachsenden Bevölkerungsziffer beteiligen. Und doch muß es der Fall
sein, da es in dem Erlaß des Herrn v. Dallwitz heißt, daß diese außer-
ahelich geborenen Kinder in Unkenntnis der Rechtspflege oft ein Adels-
zeichen der Mutter unbeanstandet fortführen. Also dergleichen kommt oft
vor; dann kommt es doch wohl noch öfter vor, daß adlige Mütter un-
eheliche Kinder der Welt schenken, die gar nicht erst auf die Führung
des Adelszeichens Anspruch erheben. Ei, ei! Aber gerade wenn dergleichen
betrübsame Erscheinungen nicht selten sind, muß man die Tatkraft des
preußischen Ministers des Innern bewundern, wenn er die unehelichen
Kinder adliger Mütter in die ihnen gebührenden Schranken zurückweist.
Unehelich und unehrlich, diese beiden Worte haben eine fatale Ähnlich-
keit. Zwar wird nach bürgerlichem Recht zwischen ehelichen und unehe-
lichen Kindern nur in ganz bestimmten Fällen unterschieden, aber daß