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Dis kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen.
müsse die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen entscheiden lassen;
wer viel zahlen kann, müsse auch viel zahlen. Meine Herren, ich
glaube, die beiden Grundsätze sind richtig, nicht der eine allein ohne
den anderen. Ich denke mir, daß ein künftiges Kommunalstenersystem
Rücksicht nehmen wird vor allen Dingen natürlich ans die Leistungs
fähigkeit der Steuerzahler, daß es aber nicht lvird Umgang nehmen
können von der Notwendigleit, auch zu berücksichtigen das Maß
der Ansprüche, die der Steuerzahler an die Gemeinde stellt. Ich
denke mir bei der kommenden Besteuerung in dieser Hinsicht als
das Richtige, daß die Grundsätze der Staatssteuer im wesentlichen
angenommen würden, also mit den Hauptstenerqnellen des Vermögens
und des Einkommens. Ich denke mir dabei vorerst noch offen die
Frage, ob bei der Vermögenssteuer ein Abzug der Schulden statt
finden soll oder nicht. Jedenfalls denke ich mir aber, daß gewisse
Präzipualbeiträge bezahlt werden müßten ohne Rücksicht auf das Ein
kommen, ohne Rücksicht auf die Höhe des Vermögens, mit Rücksicht
auf die Ansprüche der Steuerpflichtigen an die Genieinde. Hier können
wir einen Mittelweg finden, ein kombiniertes System, zusammen
gesetzt aus den Hanptgrundsätzen der Staatsbesteuerung und ergänzt
und rektifiziert durch den Grundsatz der Leistung für Gegenleistung."
Das klingt ganz anders und viel vermittelnder, als wir es von
derselben Seite ani vorigen Sonntag zu hören bekamen. Der jetzt
zur Beratung stehende hessische Gesetzentwurf steht mit dem vom
früheren Ausschußreferenten entwickelten Programm nicht in Einklang.
Die damals gegebenen Direktiven decken sich dagegen durchaus mit
dem grundsätzlichen Standpunkte, den ich in diesen Blättern zu ver
teidigen suche. Und wenn ich mich jetzt wenigstens für eine teilweise
Berücksichtigung der Schulden bei der kommunalen Verinögensstener
ausspreche, so dürfte mir das eigentlich von einem Kommunalpolitiker,
der, nachdem er bereits zwanzig Jahre lang eines der einffußreichsten
Mitglieder des Gießener Stadtrats gewesen war, die viel umstrittene
Frage des Schuldenabzuges immer noch für eine „offene" erklärte,
billigermaßen nicht verargt werden. Für ihn ist die Frage jetzt keine
„offene" mehr. Er hat sich inzwischen vom Gegenteil überzeugen lassen,
ich noch nicht. Das ist die ganze Differenz in unseren Meinungen.