Uneheliche Kinder aus Konkubinaten. 57
Zu solchen Ehehindernissen gehört das Ehehindernis der
Wartezeit. Das römische Recht belegte „propter turbationem sanguinis‘“
die Witwe, die früher als 10 Monate nach dem Tode
ihres Mannes eine neue Ehe einging, mit der Strafe der Infamie
(L ır 8 ı Dig. 3, 2). Nur das katholische Kirchenrecht
hat dieses Ehehindernis nicht rezipiert%.
Die professionellen Hindernisse ihrerseits sind nicht physiologisch
gebunden, sondern sozial orientiert, Sie sollen den Menschen
inniger an den Beruf fesseln, gehen also von dem Gesichtspunkt
aus, daß die Ehe den Menschen in seinem Beruf stört, ihn
von der Erfüllung höherer Pflichten abzuhalten vermag. Daher
das Zölibat der katholischen Geistlichkeit und Orden. Hierher
gehört auch das Eheverbot, das in manchen Staaten die Lehrerin
traf, und dessen ungünstige Wirkungen offenbar sind 57
v) Aus Gründen der Weltanschauung (Sozialismus).
Es wäre eine interessante Aufgabe, das Verhältnis von Geschlechtsmoral
und Sozialismus bzw. moderner Arbeiterbewegung
einmal einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.
Dabei ergeben sich folgende Gliederungen, wie ich sie in
56 Vgl. F. E. Traumann, Ehehindernisse, im Handwörterbuch der
Sexualwissenschaft, p. 112.
57 „Vor mir steht ein junges Weib, eine Lehrerin im Alter von 25
Jahren. Vor ı4 Tagen habe ich sie zum dritten Male wegen einer Fehlgeburt
operiert. Es ist ein Weib, welches Kraft in ihren Formen, Stärke
und Geist und ein warmes Herz im Busen trägt. Das unsinnige Gesetz
verbietet ihr, will sie nicht ihren ihr lieb gewordenen Beruf und ihre Existenz
opfern, den Mann, dem ihre Liebe gehört, zu heiraten. Aber auf
Liebesgenuß kann und will sie nicht verzichten. Im Präventivverkehr unerfahren,
bleibt ihr nichts übrig, als die Frucht ihrer Liebe zu beseitigen.
‚.. Und warum? Für beide Fälle trägt der Staat durch das Gebot des
Zölibats der Lehrerin die Verantwortung. Er beraubt nicht nur das Individuum
des Lebensglückes, sondern zerstört auch dadurch, daß er gerade
die tüchtigsten Elemente vom Geschäft der Fortpflanzung ausschließt, große
wirtschaftliche Werte.“ (Max Hirsch, Das geschlechtliche Elend der Frau,
in „Sexual-Probleme“, Januar 1908, 4. Jahrg., S. 20/21.)