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Beamtenfüuhrerschaft
Das System der Gestaltung der Führerschaft im
Obrigkeitsstaat beruht auf der Beamtenführerschaft.
Die parlamentarischen Vertreter gelten hier nur als eine Art
Aufficht.
Die Beamtenführerschaft hat zweifellos Vorteile. Den führenden
Staatsmännern ist ihr Amt erleichtert. Sie regieren durch Anord⸗
nungen, welche der Beamte auszuführen hat. Der Organismus dieser
Beamtenführerschaft arbeitet reibungslos. Der Wille der obersten
Führung ist die unangezweifelte Oberhoheit für die gesamte Beamten—
führerschaft. Jeder Widerstand ist ausgeschaltet.
Die unerläßliche Vorbedingung für die erfolgreiche
und segensreiche Regierung eines Staates durch eine
Beamtenführerschaft ist aber die Leistungsfähigkeit der
bersten Spitze.
Die ungeheure Machtstellung dieser Spitze gewährleistet die Über—⸗
tragung des Willens bis zum letzten Beamtenführer. Richtige und
lalsche Anordnungen müssen in gleicher Weise durchgeführt werden, da
den untergeordneten Führern das Recht der Kritik auf das schärfste
zeschnitten ist. Die Geschichte lehrt uns, daß ein solches System, von
alschen Machthabern ausgeübt, zum Zusammenbruch des Staates
ühren kann. In der Hand des großen Preußenkönigs Friedrich II.
zeigte sich dieses System als außerordentliche Macht; in der Hand seiner
Nachfolger führte es zum Zusammenbruch des Preußischen Staates.
Wenn nach den Grundsätzen der Beamtenführerschaft ein Führer
eingesetzt wird, so liegt die Entscheidung über diesen wichtigen Staats⸗
akt in der Hand einer einzelnen Person, des Vorgesetzten. Wer also
nach einem Führerposten strebt, der muß alle seine Kräfte dafür ein⸗
ietzen, das Wohlwollen seines Vorgesetzten zu gewinnen. Der Vor—
zesetzte sieht sich von Persönlichkeiten umlagert, welche sein günstiges
Urteil und damit einen Führerposten gewinnen wollen.
Der große Staatsakt der Erhebung eines Staats—
bürgers zum Führer im Staat wird also durch eine
kinzelperson vollzogen.
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