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bindung mit bem Träger des Staatswesens besteht eigentlͤch nur
in kleinen Gemeinden, in denen der Vorsteher dieser Gemeinden auf
Grund besonderer Verhältnisse in der Lage ist, jeden einzelnen Staats⸗
bürger zu kennen. In den Großstädten aber stellt sich der Staat
dem einzelnen Bürger nur in Form von großen Geschäftszimmern
oder Verwaltungsgebäuden dar. Auf Grund der Gliederung besteht
schon rein technisch kaum eine Möglichkeit, zwischen dem Vertreter
des Staates und dem Staatsbürger ein Vertrauensverhältnis her⸗
zustellen. Hierdurch ist in den weitesten Vollkskreisen eine Gleich⸗
gültigkeit gegenüber dem Staate entstanden, die sich vielfach zur
Staatsfeindlichkeit entwickelt. Der Staat muß da sein, aber man
liebt ihn nicht.
Wenn wir in jene Zeiten deutscher Vergangenheit zurückblicken,
in denen das deutsche Volkstum eine aktive Werbekraft besaß und
wenn wir dabei feststellen, daß dies in einer engeren Verbindung
zwischen Staat und Volk begründet war, so muß sich der Blick auf
die Einrichtungen der Vergangenheit richten. Der Vertreter jenes
alten Staates war dem damaligen Staatsbürger kein Fremder. Aus⸗
gestattet mit Befugnissen der Rechtspflege, Schirmherr von Leben
und Eigentum, ja selbst der Ehre der ihm anvertrauten Volks—
genossen, war er eine Persönlichkeit, die mit jedem Einzelnen eng
verbunden war.
Die jungdeutsche Auffassung vom Volksstaat strebt
nach der inneren Verbindung zwischen dem Vertreter
des Staates und den ihm anvertrauten Staats—
bürgern zurück. Die Vertreter des Staates sollen
sich in der Führerschaft verkörpern. Die Bindung
des Staatsbürgers an seinen Führer ist gleichzeitig
die Bindung an den Staat.
Der Staat uno die Erstehung der Füuhrerschaft
Das Volk erhob sich gegen den alten Staat, weil er auf Grund
eines ungleichen Wahlrechtes dem einzelnen Staatsbürger die gefor—
derte Mitbeteiligung an der politischen Führung nicht gab. Die
moderne parteiistische Republik hat das allgemeine und gleiche Wahl⸗
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