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*) Den Statuten der Arbeiterkommission Brown, Boveri & Co.
entnommen.
der mitarbeitenden Kollegen kann unvorsichtigen Arbeitern
evtl, auch sofort gekündigt werden.
Um ein gutes Einvernehmen zwischen Arbeiterschaft
und Fabrikleitung herbeizuführen, bestehen bei
den Grossfirmen Arbeiterkommissionen, deren Mitglieder
den verschiedenen Abteilungen der Werkstätten entnommen
sind.
Die Aufgaben und Befugnisse der Kommissionen
sind in der Regel die folgenden:*)
1. Beratung und Begutachtung von Angelegenheiten,
welche die Interessen der Arbeiter berühren oder
die Ordnung, die Einrichtungen und die Arbeitseinteilung
in der Fabrik betreffen und ihnen von der
Fabrikleitung zu diesem Zweck unterbreitet werden.
2. Beratung über Anregungen aus der Mitte der Arbeiterschaft
oder der Kommissionen über alles, was das
Wohl der Arbeiter betrifft.
3. Entgegennahme und Untersuchung von Klagen der
Arbeiterschaft und Weitergabe solcher Klagen, soweit
sie als begründet erachtet werden, an die
Fabrikleitung.
In der Anbringung von Schutzvorrichtungen in den
Werkstätten zur Verhütung von Unfällen an Kraft- und
Arbeitsmaschinen geht man in den Schweiz. Elektrizitäts-Betrieben
vielfach weiter als nach den gesetzlichen
Bestimmungen notwendig ist. Die meisten Arbeitsmaschinen
haben transmissionslose Antriebe. In den
Drehereien findet man Absaugvorrichtungen, die gleich
denen in Holzbearbeitungswerkstätten Staub und Dreh-